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Der ominöse letzte Zeugnissatz
Da steht man nun am Ende eines Arbeitsverhältnisses und hält das Arbeitszeugnis in den Händen… und versteht im ersten Moment nicht so ganz, ob das wohl alles so gut ist, wie es sein sollte.
Anrecht auf ein Zeugnis
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht für alle Mitarbeitenden jederzeit, egal ob am Ende des Arbeitsverhältnisses oder in einer ungekündigten Stellung. Es empfiehlt sich, grundsätzlich ca. alle fünf Jahre ein Zwischenzeugnis zu verlangen, besonders aber, wenn ein Wechsel im Arbeitsumfeld ansteht. Also die Übernahme von neuen Aufgaben, Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierungen etc. Grundsätzlich müssen (oder sollten) Zeugnisse ohne Codierung erstellt werden. Das ist heute praxisüblich und wird oft mit dem Vermerk «dieses Zeugnis ist nicht codiert» vermerkt.
Die Elemente
Das Arbeitszeugnis besteht aus folgenden Teilen: Zuerst ist die Person mit Namen und Geburtsdatum zu nennen, auf die sich das Zeugnis bezieht. Es handelt sich hier ja um eine persönliche Qualifikation. Dann wird die Abteilung oder die Berufsbezeichnung genannt und anschliessend die Hauptaufgaben, welche die Person zu erfüllen hatte. Im Anschluss wird in der Regel die Berufserfahrung in Bezug auf die erledigten Aufgaben bewertet. Zum Schluss das Verhalten im Team, gegenüber Kunden und Vorgesetzten – und dann kommt der letzte Satz, der den Grund für das Zeugnis oder für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses enthalten muss.
Der letzte Satz gibt also Auskunft, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und, sollte es aufgelöst werden, aus welchem Grund.
Vier Grundsituationen
Dabei sind folgende Situationen zu unterscheiden:
Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses:
«Das Zeugnis wird auf Wunsch des Mitarbeiters erstellt…»
«Das Zeugnis wird wegen eines Wechsels des Vorgesetzten erstellt…»
«Das Zeugnis wird im Rahmen einer Reorganisation erstellt…»
«Herr/Frau XY befindet sich in ungekündigter Stellung und wir hoffen, weiterhin auf seine/ihre Mitarbeit zählen zu dürfen.»
Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei befristetem Vertrag:
«Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Datum. Wir danken Herrn/Frau XY für die geleisteten Dienste.»
Oder: «Die Ausbildung von Herrn/Frau XY endet mit dem heutigen Datum. Wir danken ihm/ihr für seine/ihre Dienste und wünschen ihm/ihr auf seinem/ihrem weiteren Berufsweg alles Gute.»
Kündigung durch den/die Arbeitnehmer/in:
«Herr/Frau XY hat sein/ihr Arbeitsverhältnis mit uns gekündigt, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Wir wünschen ihm/ihr auf seinem/ihrem weiteren Weg alles Gute.»
Hier handelt es sich um Beispielsätze. Sie können natürlich auch anders formuliert werden.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Das grösste Konfliktpotenzial beherbergt der Schlusssatz bei der Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier wird ja der Grund für die Entlassung angegeben. Grundsätzlich sollten dabei nicht Details genannt werden. Der Konflikt ist bereits aus dem Satz ersichtlich.
-Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen:
«Das Arbeitsverhältnis mit Herrn/Frau XY musste aus wirtschaftlichen Gründen (oder betrieblichen Gründen) gekündigt werden. Wir bedauern, Herrn/Frau XY nicht weiter beschäftigen zu können und wünschen ihm/ihr auf ihrem weiteren Weg alles Gute.»
-Kündigung als arbeitsrechtliche Konsequenz:
«Das Verhalten von Herrn/Frau XY lässt eine Weiterbeschäftigung nicht zu. Wir bedauern dies und wünschen ihm/ihr auf seinem/ihrem weiteren Weg alles Gute.
-Fristlose Entlassung wegen strafrechtlich relevanten Verfehlungen:
«Das Arbeitsverhältnis mit Herrn/Frau XY wird fristlos aufgelöst.»
Eine weitere Problematik stellt die Kündigung nach oder während einer Krankheit oder nach einem Unfall (nach Ablauf der Sperrfist) dar. Ist die Krankheit der Grund für die Kündigung, dann muss dies im Schlusssatz auch gesagt werden. Selbstverständlich ohne Nennung einer Diagnose. Gesundheitsprobleme finden nur dann keinen Eingang in ein Arbeitszeugnis, wenn sie nicht der Grund für die Kündigung sind ober über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses keine grosse Rolle gespielt haben:
«Die Gesundheit von Herrn/Frau XY lässt eine Weiterbeschäftigung leider nicht zu. Wir bedauern diesen Schritt und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.»
Nicht jedes Arbeitszeugnis ist schlecht, nur manchmal nicht ganz einfach zu verstehen. Das Rechtsschutzteam kann im Zweifelsfall helfen.
Rechtsschutzteam SEV