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Arbeitsgericht – vor 200 Jahren

Fristlose Kündigung, fehlendes Arbeitszeugnis, mangelhafte Leistung: keine Erfindungen der neuen Zeit

Sie sei von der Herrin «so übel misshandelt worden und schlechte Nahrung gehabt, dass sie genöthiget worden, den dienst zu verlassen», klagt eine Berner Magd 1792 und gelangt an die «Reformationskammer», die in der Zeit des Alten Bern, also vor 1798, für die Beurteilung von Streitigkeiten zwischen «Dienstherren» und dem «Gesinde» in Berner Haushalten zuständig war.

Die Berner Historikerin Tina Adam hat diese Klage im «Manual» der «Reformationskammer» gefunden. Das Manual ist eine Art Gerichtstagebuch über verhandelte Fälle. In der statistischen Auswertung der mehreren hundert Fälle der Jahre 1781 bis 1797, die überliefert sind, sind von beiden Seiten die Klagen zu «Dienstzeitangelegenheiten» die zahlenmässig grösste Gruppe. Dazu muss man wissen, dass die Arbeitsverhältnisse mit der Übergabe des sogenannten «Haftpfennigs», einer Geldsumme, die zum Vertragsabschluss dem «Gesinde» ausgehändigt wurde, begann, dann mindestens ein Jahr dauerte und von da an jeweils um ein halbes Jahr verlängert wurde. Wer kündigen wollte – sei es Arbeitgeber oder -nehmer – hatte sich an Fristen zu halten. «Dienstzeitangelegenheiten» sind in heutige Zeit übersetzt also das Nichtbeachten der Kündigungsfrist. Aber auch um den Lohn gab es Streit oder die Angestellten (das Wort «Gesinde» hatte damals keinen negativen Beigeschmack) klagten darüber, dass die Herrschaft Eigentum einbehalte (sie lebten ja mit dieser im gleichen Haushalt), dass sie physischer oder verbaler Gewalt ausgesetzt seien oder dass sie keinen «Abschied», wie das Arbeitszeugnis hiess, erhalten hätten. Die «Herrschaft» wiederum beklagte sich darüber, dass die Angestellten davongelaufen seien, sie würden sich schlecht benehmen oder schlecht arbeiten, auch gegen das Gesinde wurden Vorwürfe wegen physischer oder verbaler Gewalt erhoben oder wegen «ausschweifender Lebensart».

Das kommt jemandem, der das Arbeitsgericht des Jahres 2017 von innen kennt, sehr bekannt vor! Doch während heute eine Schlichtungsverhandlung stattfindet, an deren Ende der Streit entweder mit einem Vergleich gütlich beigelegt werden kann oder eine «Klagebewilligung» erteilt wird, fällte damals die «Reformationskammer» jeweils ein Urteil. Und hier zeigt sich doch ein wesentlicher Unterschied: vor zweihundert Jahren endeten viele Prozesse mit einer kurzzeitigen Gefangenschaft fürs «Gesinde» und mit einer Verbannung aus der Stadt, verbunden mit einem Berufsverbot in herrschaftlichen Häusern im ganzen Kanton (während die «Herrschaft» in keinem einzigen Fall zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, auch verbannt wurden Arbeitgeber/innen nie). In vielen Fällen mussten die Arbeitnehmer/innen auch die Gerichtskosten ganz oder teilweise übernehmen, während die Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterhalb einer gewissen Streitwertgrenze heute gratis sind.

Fazit: Streit um Kündigungsfristen, Lohnzahlung und Arbeitszeugnisse gab es schon damals, und auch Beschimpfungen und Tätlichkeiten sind offenbar keine Erfindung der neueren Zeit. Doch heute erhalten die Arbeitnehmenden doch meistens wenigstens einen Teil ihrer Forderungen – zum mindesten, wenn diese plausibel sind. Und Haftstrafen wegen fristloser Kündigung seitens der Arbeitnehmenden sind ebenfalls abgeschafft worden!pan.

Der Aufsatz «Arbeitskonflikte in Berner Haushalten» von Tina Adam ist in der Berner Zeitschrift für Geschichte, Heft 4/2017, (Bern, Deszember 2017, Seiten 3 – 37) erschienen.