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David gegen Goliath: Manchmal braucht der Grosse Schutz

Roberto (Name geändert) fährt um die Mittagszeit durch die Stadt und hält vor einem Rotlicht korrekt in der linken Fahrspur für die Geradeausfahrt an. Die Ampel wechselt auf Grün, die Kolonne setzt sich in Bewegung, und plötzlich touchiert Robertos Bus in der rechten vorderen Hälfte einen Roller, der unvermittelt dort aufgetaucht ist. Der Roller kippt um, doch der Fahrer bleibt zum Glück unverletzt. Dieser schiebt sein Gefährt sofort von der Fahrbahn, was in der Folge die Rekonstruktion des Unfallhergangs erschwert.

Busfahrer beschuldigt

Etwa zwei Monate später erhält Roberto einen Brief, in dem steht, dass gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wird wegen Missachtung der Verkehrsvorschriften. Vorgeworfen werden ihm unvorsichtiges Fahren, Nichteinhaltung der gebotenen Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug und Verursachung eines Auffahrunfalls. Das ist die Version des Rollerfahrers, welche die Polizei offensichtlich als die richtige betrachtet. Roberto wendet sich ans SEV-Rechtsschutzteam, das einen Anwalt mit dem Fall betraut.

Hilfreiche Videoüberwachung

Nach Durchsicht der Akten verweist der Anwalt in seiner Stellungnahme die zuständige Sektion Verkehr auf die Videoaufnahmen der im Bus installierten Überwachungskamera. Denn die rechtzeitig informierte Verkehrsunternehmung hat diese Bilder gesichert.

Zwei Filmausschnitte zeigen klar, wie der Roller den Bus, der sich bereits wieder in Bewegung gesetzt hat, rechts überholt und sich mitten in die Fahrbahn stellt. Dieses an sich schon vorschriftswidrige Manöver hat der Rollerfahrer überdies in keiner Weise angekündigt, und er hat auch nicht genügend Distanz zum Bus gehalten. So hat er es Busfahrer Roberto verunmöglicht, den Zusammenstoss zu vehindern.

Zeugenaussage eines Kollegen

Der Anwalt beantragt zudem die Anhörung eines Kollegen von Roberto, der mit seinem Bus zum Zeitpunkt des Vorfalls an jener Kreuzung in der Gegenrichtung vorbeifuhr und die ganze Szene beobachten konnte. Seine Aussage bestätigt klar, was die Videoaufnahme aufgedeckt hat, nämlich das waghalsige, unzulässige Manöver des Rollerfahrers.

Der Anwalt listet schliesslich alle vom Rollerfahrer begangenen Verstösse gegen die Verkehrsregeln auf, die zur Kollision geführt haben. Diese entlasten den Busfahrer von jeder Verantwortung für den Zusammenstoss.

Weiter behält sich der Anwalt vor, gegen den Rollerfahrer rechtlich vorzugehen, weil er eine offensichtlich falsche Version des Vorfalls zu Protokoll gegeben hat.

Strafverfahren eingestellt

All die vom Anwalt vorgebrachten Argumente und erdrückenden Beweise können eigentlich nur zum Rückzug des Strafverfahrens führen. Tatsächlich wird dieses fallengelassen, wie Roberto ein paar Wochen später einem weiteren Brief entnimmt. Für ihn ist dies eine grosse Erleichterung.

Die Busfahrer/innen, die täglich im chaotischen Stadtverkehr unterwegs sind, laufen stets Gefahr, in Unfälle und Strafverfahren verwickelt zu werden, auch wenn sie sich nichts vorzuwerfen haben. Denn: Wer am Steuer eines schwerfälligen Fahrzeugs sitzt, gerät immer wieder in brenzlige Situationen. Umso dankbarer ist Roberto dem SEV für die prompt geleistete Rechtshilfe.

Zu unterstreichen ist die wichtige Rolle, welche die im Bus installierte Videoüberwachung bei der Entlastung des Buschauffeurs gespielt hat. Diesen Videokameras wird verständlicherweise ein gewisses Misstrauen entgegengebracht, doch in diesem Fall haben sie sich für das Personal als sehr hilfreich erwiesen.

Rechtsschutzteam SEV