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«Schlafwandelnder» Lokführer
Dank dem SEV-Rechtsschutz blieb einem Lokführer, der einen Zusammenstoss verursachte, weil er bewusstlos wurde, eine ungerechtfertigte Busse erspart.
Eine Frontalkollision ist der Albtraum jedes Lokführers. Ein solches Drama wurde der Unaufmerksamkeit eines Kollegen zugeschrieben, der mit seinem Zug talwärts fuhr und nicht dort anhielt, wo er den bergwärts entgegenkommenden Zug kreuzen sollte.
Gerhard (Name geändert) hatte über 30 Jahre Berufserfahrung und wurde zu einer bedingten Busse von 60 Tagsätzen verurteilt. Gegen diese Strafe legte er mit Unterstützung einer Vertrauensanwältin des SEV beim Gericht Berufung ein – und zwar mit Erfolg, denn ein neurologisches Gutachten zeigte seine Unschuld auf.
Bewusstlos weitergefahren
Gerhard war infolge eines Herzstillstands, ausgelöst vermutlich durch eine blosse Kopfbewegung, bewusstlos geworden, wie der Arzt erklärte. «Trotzdem behielt er Automatismen bei, die den täglichen Bewegungsabläufen entsprachen, war aber nicht bei Bewusstsein.» Gerhard habe seinen Zug völlig automatisch bedient. Der Zusammenstoss habe ihn dann wie ein Elektroschock wieder zu sich kommen lassen. Er kann sich übrigens überhaupt nicht daran erinnern, was vor dem Unfall geschah.
Heute ist Gerhard im kommerziellen Bereich des Unternehmens tätig, da ihm das Bundesamt für Verkehr das Fahren von Zügen untersagt hat. Und die betroffene Bahnlinie wird Ende 2012 oder Anfang 2013 mit einem Streckenblock ausgerüstet, der dafür sorgen wird, dass nicht mehr Züge auf demselben Gleis aufeinander losfahren können.
Rechtsschutzteam SEV