Die Mitgliedschaft beim SEV lohnt sich – auch für Kolleg/innen, die nicht bei der Bahn arbeiten.

Späte Einsicht gezeigt

Im nachfolgenden Fall hat sich die Treue zum SEV für die betroffene Kollegin auch nach dem Wechsel in die Privatwirtschaft bezahlt gemacht.

Der SEV bietet den Lernenden eine kostenlose Mitgliedschaft bei gleichzeitig uneingeschränktem Leistungsangebot. Falls nach der Lehre eine Anstellung in der Privatwirtschaft bzw. ausserhalb des öffentlichen Verkehrs erfolgt, ist es möglich, weiterhin SEV-Mitglied zu bleiben. Die sogenannten «externen Mitglieder» können auch von allen SEV-Dienstleistungen profitieren.

Missstände, Verspätungen, Unzulänglichkeiten

Unsere Kollegin, nennen wir sie Claudia, trat am 25. Oktober bei der Hauswartungsfirma X eine Stelle als Hauswartin an. Nachdem sie schon beim Anstellungsgespräch ihre Lohnforderungen nicht erfüllt sah, erlebte sie bald weitere negative Überraschungen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprachen in vielen Belangen nicht dem Stand der Technik und den Sicherheitsvorschriften. Sie meldete die Missstände den Vorgesetzten, jedoch ohne dass eine Verbesserung eingetreten wäre. Vonseiten ihrer Arbeitskollegen musste sie zudem vernehmen, dass die Lohnzahlungen oft verspätet erfolgen würden. Auch Claudia wartete Ende Oktober vergeblich auf ihren ersten Lohn.

Fristen wahren!

Im vorliegenden Fall reichte es nur noch knapp, innerhalb der Kündigungsfrist Einsprache zu erheben. Auch in vie- len anderen Fällen (z. B. bei Entscheiden der IV) laufen jeweils Fristen, welche teilweise nicht verlängert werden können.

Das SEV-Rechtsschutzteam bittet alle Kolleginnen und Kollegen, welche Entscheide von Arbeitgebern, Behörden oder Versicherungen überprüft haben möchten oder dagegen Einsprache erheben wollen, sich jeweils schnellstmöglich beim SEV-Zentralsekretariat (031 357 57 57) zu melden.

Nach dem Arbeitsunfall die Kündigung erhalten

Am 10. November erlitt Claudia einen Arbeitsunfall, arbeitete jedoch noch weiter. Am nächsten Tag meldete sie sich beim Vorgesetzten ordnungsgemäss ab. Statt ihr gute Besserung zu wünschen, verlangte der Vorgesetzte, dass sie trotz dieser «Bagatelle » (wie er es fälschlicherweise nannte) innert nützlicher Frist zur Arbeit erscheinen müsse, andernfalls sie umgehend ein Arztzeugnis vorzulegen habe. Weiter drohte er indirekt mit der Entlassung. Claudia ging in der Folge gleichentags zum Arzt, welcher sie vom 11. bis 15. November zu 100% arbeitsunfähig schrieb. Noch am gleichen Tag erhielt Claudia vom Vorgesetzten einen Anruf, in welchem ihr mitgeteilt wurde, sie sei per 19. November gekündigt. Das entsprechende Kündigungsschreiben wurde ihr anschliessend noch gegen Unterschrift ausgehändigt.

Am 19. November ging beim SEV Rechtsschutzteam der Hilferuf bzw. das Rechtsschutzgesuch von Claudia ein. Die Kollegin war der Auffassung, dass sich die Kündigungsfrist infolge ihrer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit verlängere. Weiter meinte sie, man habe ihr nur deshalb gekündigt, weil sie auf Missstände im Betrieb hingewiesen habe.

SEV reagierte postwendend

Da im privaten Arbeitsrecht eine Einsprache gegen die Entlassung innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen muss, handelte der SEV sofort und erhob fristgerecht Einsprache. Allerdings musste die Kollegin hinsichtlich der Verlängerung der Kündigungsfrist enttäuscht werden: Da sich Claudia noch in der Probezeit befand, blieben in ihrem Fall die Kündigungsschutzbestimmungen von Art. 336c OR ohne Wirkung. Das SEV-Rechtsschutzteam übergab das Dossier einem seiner erfahrenen Vertrauensanwälte, um eine allfällige Klage wegen missbräuchlicher Kündigung zu prüfen. Der Anwalt erhielt auch den Auftrag, sich um die ausstehenden Lohnzahlungen zu kümmern.

Nach Klageeinreichung hatte die Firma ein Einsehen

Der Anwalt kam zum Schluss, dass eine Klage vor Gericht wegen missbräuchlicher Kündigung wohl kaum zu einem für Claudia sinnvollen Resultat geführt hätte. Er gelangte jedoch schriftlich an die Hauswartungsfirma X und verlangte die umgehende Zahlung der ausstehenden Löhne für Oktober und November, die Überlassung der Unfalltaggelder, die sofortige Zustellung einer Arbeitsbestätigung sowie die Bearbeitung der Formulare für die Arbeitslosenversicherung.

Nachdem die Hauswartungsfirma X keine Anstalten machte, den Forderungen nachzukommen, reichte der Anwalt beim Arbeitsgericht eine entsprechende Klage ein, mit Kopie an die beklagte Firma. Nun ging es plötzlich schnell. Innerhalb weniger Tage wurden sämtliche Forderungen des Anwalts vollumfänglich erfüllt.

Rechtsschutzteam SEV