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Streit um «Bonus»
Der SEV ist auch für Kadermitarbeitende da. Das zeigt das Beispiel eines Kollegen, dem die versprochene Prämie für die interimistische Übernahme einer höher eingereihten Vorgesetztenfunktion nur im ersten Jahr ausbezahlt wurde.
Bei der SBB folgen sich die Reorganisationen seit Jahren in immer kürzeren Abständen. Nicht selten werden in solchen Situationen (noch) bestehende freie Stellen nur interimsweise besetzt. Der oder die Mitarbeiterin, welche die Aufgabe «provisorisch» übernimmt, verbleibt deshalb – auch bei der Übernahme einer höher eingestuften Funktion – in der angestammten Funktionsstufe. Konkret: Sein Lohn bleibt unverändert. Oftmals wird wenigstens eine in der Pensionskasse nicht versicherte Vergütung ausgerichtet.
Kollege X, ein Vorgesetzter im mittleren Kader der SBB, gelangte mit einem Gesuch um Berufsrechtsschutz ans SEV-Rechtsschutzteam. X berichtete, dass er über einen längeren Zeitraum provisorisch eine um vier Funktionsstufen höher eingereihte Vorgesetztenposition wahrgenommen habe. Da im fraglichen Bereich eine Reorganisation anstand, habe er keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten, stattdessen sei ihm eine «einmalige Prämie» (im kleinen vierstelligen Bereich) in Aussicht gestellt worden. Für das erste Jahr habe er diese ordnungsgemäss ausbezahlt erhalten. Da die Reorganisation noch nicht abgeschlossen war bzw. bereits die nächste folgte, habe er auch im nächsten Jahr diese übergeordnete Vorgesetztenfunktion wahrgenommen, sowie teilweise auch noch im nachfolgenden Jahr. Eine Prämienzahlung sei hierfür jedoch nicht mehr erfolgt. Weder seine eigene Intervention noch jene der Personalkommission hätten etwas genützt.
Einvernehmliche Lösung scheiterte
Wenn immer möglich versucht der SEV, eine gute Lösung im gegenseitigen Einvernehmen zu erreichen, das heisst, ohne ein Rechtsmittelverfahren einzuleiten. Im vorliegenden Fall gelangte der SEV mit einem umfassend begründeten Antrag an den zuständigen Personaldienst. Gefordert wurde für das zweite Jahr sowie das angebrochene nachfolgende Jahr die selbe Prämienzahlung, wie sie im ersten Jahr problemlos ausbezahlt wurde. Als der Personaldienst die Forderung mit fadenscheinigen Argumenten zurückwies, verlangte der SEV eine beschwerdefähige Verfügung.
Im nachfolgenden Verfahren hatte der SEV nochmals Gelegenheit, sich zur weiterhin ablehnenden Haltung des Personaldienstes zu äussern. Doch auch die ergänzend eingebrachten Argumente blieben ohne Wirkung: Der Personaldienst lehnte den Antrag auf Ausrichtung der Prämie mit einer formellen Verfügung ab.
Gegen diesen Entscheid führte der SEV Beschwerde bei der SBB-internen Beschwerdeinstanz, dem Konzernrechtsdienst. Der SEV wiederholte seine bisherigen Argumente und wies insbesondere darauf hin, dass keinerlei Abmachung bestand, die Prämie ausschliesslich im ersten Jahr auszurichten. Weiter machte er geltend, die Einstufung der interimsweise ausgeübten Führungsaufgabe sei unverändert geblieben. Entsprechend liege kein sachlicher Grund vor, die Prämienzahlung zu verweigern. Vielmehr habe der Personaldienst die Zahlung der Prämie mit völlig sachfremden Gründen abgelehnt.
SEV-Argumente überzeugen
Rund ein Jahr (!) nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem SEV-Rechtschutzteam kam es für den Kollegen X doch noch zum Happy End. Die Beschwerdeinstanz gab dem SEV aufgrund der überzeugenden Argumentation auf der ganzen Linie Recht. Der zuständige Personaldienst wurde angewiesen, auch für das das zweite und das nachfolgende Jahr die Prämie in gleicher Höhe rückwirkend zu gewähren.
Rechtsschutzteam SEV