Zeugnisse

Arbeitszeugnisse: Entscheidungshilfen für eine Anstellung

Die Rechtsschutzabteilung überprüft auf Anfrage die Zeugnisse und Zwischenzeugnisse der Mitglieder. Denn diese haben bei der Stellensuche einen hohen Wert.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Vorgesetztenwechsel oder internem Stellenwechsel ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Beim Verlassen einer Arbeitsstelle wird ein Vollzeugnis/Schlusszeugnis ausgestellt. Es ist gesetzlich unstatthaft, in Arbeitszeugnissen auf die Zwischenzeugnisse zu verweisen. Es besteht ein Anspruch auf ein vollständiges, fehlerfreies, einheitliches, klar formuliertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis, das aber der Wahrheit mehr verpflichtet sein muss als dem Wohlwollen.

Vollständig:                                  
alle über die Anstellungszeit hindurch ausgeführten Arbeiten und deren Qualifikationen müssen im Zeugnis aufgeführt sein.

Korrekt: 
zum Beispiel soll keine Wohnadresse aufgeführt sein

Fehlerfrei:
Tippfehler/Rechtschreibefehler dürfen beanstandet werden

Einheitlich:
Die Beurteilung hat über die ganze Anstellungsdauer zu erfolgen klar formuliertkeine unverständliche Fachabkürzungen, keine verschlüsselten oder zweideutigen Formulierungen

Das Arbeitszeugnis soll das berufliches Fortkommen ermöglichen. Bei Zeugnisforderungen beharrlich bleiben, denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorge- und eine Nachsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmenden. Im Normalfall sollte das Arbeitszeugnis am Austrittstag übergeben werden. Liegt das Zeugnis noch nicht vor oder will man Änderungen verlangen, muss man dies vor Ablauf der Verjährungsfrist tun. Diese Frist beträgt für eine Zeugnisforderung oder Forderung von Zeugnisänderungen 5 Jahre.

Datenschutz beachten

In einem Arbeitszeugnis sind die Schranken des Datenschutzgesetzes zu beachten. So sollen keine Wohnadresse, kein Hinweis auf den Zivilstand, kein Erwähnen von Krankheiten (Diagnosen) und keine Äusserungen zum Privatleben oder der Freizeit aufgeführt sein. Personendaten sind schützenswerte Daten.

Worauf es ankommt

Codierte Formulierungen haben in Arbeitszeugnissen nichts zu suchen. Sie stehen im Widerspruch zur Klarheit. Die Schlusswürdigung im Arbeitszeugnis ist wichtig. Sie hinterlässt einen nachhaltigen Eindruck. Arbeitszeugnisse sind wichtige Entscheidungshilfen für eine Anstellung. Die andern Elemente sind Vorstellungsgespräch, Bewerbungsdossier im Gesamterscheinungsbild und die Probezeit.

Rechtsschutzteam SEV