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Lohngleichheit

Swiss muss zusätzliche Mittel in die Frauenlöhne stecken

Nach drei Jahren hat die Swiss im Juli wieder eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt, wie sie seit Juli 2020 durch das revidierte Gleichstellungsgesetz für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vorgeschrieben ist. Die Analyse ergab, dass im Juli die 3006 Mitarbeiterinnen der Swiss im Schnitt 16,8 % weniger verdienten als die 3710 Mitarbeiter der Swiss. Der Grossteil dieser Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen ist zwar durch Unterschiede bei den persönlichen Qualifikationsmerkmalen und bei Merkmalen des Arbeitsplatzes erklärbar, doch bleibt eine nicht erklärbare Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen von 3,2 %. Diese liegt unter der Toleranzschwelle von 5 %, die der Bund vorgegeben hat. Somit darf sich die Swiss mit dem «We pay fair»-Label der Universität St. Gallen schmücken. Die Analyse berücksichtigte neben dem Grundlohn auch den 13. und allfälligen 14. Monatslohn, Zulagen und Sonderzahlungen.

Bei den insgesamt 873 Frauen und 1701 Männern des Bodenpersonals beträgt die unerklärbare Lohndifferenz 4,6 %. Bei den 555 Frauen und 1048 Männern, die dem Bodenpersonal-GAV unterstehen, beträgt diese Differenz 4,5 % – während sie 2020 noch 3,8 % betrug (wobei jenes Jahr wegen vieler Entlassungen und Neuanstellungen aufgrund von Covid nur bedingt vergleichbar ist), im Jahr 2016 1,1% und im Jahr 2014 1,8%. Die Analyse von 2019 ist nicht vergleichbar, weil dafür ein anderes Tool verwendet wurde.

«Beim Bodenpersonal ist die Ungleichheit gewachsen», stellt Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn fest, der die SEV-Luftverkehrsabteilung SEV-GATA präsidiert. «Die gute Nachricht ist, dass die Swiss die Ergebnisse zusammen mit den Sozialpartnern vertieft untersuchen will, um Massnahmen zu entwickeln, damit die Entwicklung künftig in die richtige Richtung geht. Jedoch muss die Swiss auf jeden Fall zusätzliche Mittel in die Löhne der Mitarbeiterinnen investieren und so den Tatbeweis erbringen, dass es ihr mit der Gleichstellung ernst ist. Denn blosse Wortbekenntnisse reichen offensichtlich nicht, um die Gleichstellung voranzubringen.»

Die SEV-Gleichstellungsbeauftragte Lucie Waser, die am 16. August für SEV-GATA an der Analysebesprechung mit der Swiss teilnahm, ergänzt: «Der SEV begrüsst die regelmässigen Lohngleichheitskontrollen und wünscht sich für die Zukunft mehr Kontinuität in der Verwendung des Schweizer Tools Logib (Vergleichbarkeit) als auch bei der Terminierung der Kontrollen. Was wir sehen, ist eine Zunahme der Lohndiskriminierung von Frauen auf 2023, was nicht akzeptabel ist, wenn die Swiss gesetzeskonform arbeiten und auch für Frauen ein attraktiver Arbeitgeber sein will.»

Markus Fischer