Matthias Hartwich antwortet
Covid-Hilfe für Fernverkehr entlastet auch SBB-Personal
Was hält der SEV von den Gesetzesänderungen zur nachhaltigen Finanzierung der SBB, die der Bundesrat bis Ende März in die Vernehmlassung geschickt hat?
Der SEV begrüsst den vorgesehenen Bundesbeitrag von maximal 1,25 Milliarden Franken an die SBB zum Ausgleich der Verluste, die sie im Fernverkehr während der Pandemie erlitten hat. Dafür wollte der Bundesrat ursprünglich keine direkte Covid-Hilfe gewähren, da die SBB den Fernverkehr eigenwirtschaftlich betreibt – anders als für die Covid-Verluste im Regionalverkehr, der ja von den Kantonen und dem Bund bestellt und abgegolten wird. Doch das Parlament hat den Bundesrat in einer Motion beauftragt, auch beim Fernverkehr Covid-Hilfe zu leisten.
Diese Hilfe für den Fernverkehr ist für das SBB-Personal wichtig, weil der Bundesrat damit auch den an die SBB erteilten Auftrag, jährlich 80 Mio. Franken einzusparen, wieder zurückgezogen hat. Deshalb hat die SBB ihre Sparmassnahmen bei den Risikobeiträgen an die Pensionskasse und bei den Beiträgen an die Krankheitskosten inzwischen ausgesetzt.
Absolut nicht einverstanden ist der SEV mit der Gesetzesänderung, wonach der Bund der SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau nur noch Darlehen über den Bundeshaushalt gewähren darf, die – im Gegensatz zu den bisherigen Tresoreriedarlehen – der Schuldenbremse unterliegen sollen. Damit könnte die SBB den Bahnausbau nicht mehr langfristig und konstant planen.
Der SEV begrüsst, dass der Bund seinen Anteil am Reinertrag der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe bis 2029 gänzlich in den Bahninfrastrukturfonds leitet. Dies um die Liquidität des BIF zu sichern, obwohl die Trassenpreise für den Fernverkehr bis 2029 gesenkt werden, um die SBB um rund 1,7 Milliarden Franken zu entlasten. Der SEV verlangt, den LSVA-Anteil des Bundes dauerhaft gänzlich dem BIF zukommen zu lassen.
Matthias Hartwich ist SEV-Präsident. Hast auch du eine Frage an ihn oder sonst an den SEV? Schreib uns an