Parlamentsauftrag an den Bundesrat
Bund muss Covid-Verluste auch im Fernverkehr decken
Am 16. Juni hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat einer Motion deutlich zugestimmt, die dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein Gesetz auszuarbeiten, das der SBB zusätzliche Finanzhilfen gewährt. Denn die aktuellen Defizite der SBB seien «als ausserordentlich zu betrachten», so die Motion.
«Die SBB waren mit einem Überschuss von 463 Millionen Franken im Jahr 2019 bis zum Beginn der Gesundheitskrise finanziell gut aufgestellt», ruft die Finanzkommission des Ständerats in ihrer Motion in Erinnerung. «Nachdem der Grund für die finanziellen Schwierigkeiten klar ist, müssen der SBB die gleichen Massnahmen zugestanden werden wie den anderen Bereichen.»
Erklärtes Ziel der Motion ist, die vom Parlament beschlossenen Investitionen in den Bahnausbau sicherzustellen, die viele Politiker:innen bedroht sehen durch zwei Massnahmen, die der Bundesrat im Dezember zur finanziellen Stabilisierung der SBB beschlossen hat: Erstens durch die Reduktion der Trassenpreise für den Fernverkehr von 2022 bis 2029 im Umfang von 1,5 bis 1,7 Milliarden, wobei die Infrastrukturbetreiber entsprechend mehr Abgeltungen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) erhalten sollen. Zweitens durch den Auftrag an das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB, den Zeitplan der Umsetzung des Ausbauschritts 2035 zu prüfen und zu aktualisieren. Zwar versprach der Bundesrat Ausgleichsmassnahmen für den BIF und beteuerte, alle vom Parlament beschlossenen Ausbauprojekte würden umgesetzt, wenn auch zum Teil mit 3 bis 5 Jahren Verzögerung. Dies hat aber viele Parlamentsmitglieder offensichtlich nicht überzeugt.
Die Annahme der Motion bedeutet, dass der Bund auch die Verluste im Fernverkehr ausgleichen soll. Das hat der Bundesrat bisher abgelehnt, weil der Fernverkehr von der SBB eigenwirtschaftlich betrieben wird – anders als der Regionalverkehr, der von Kantonen und Bund bestellt und abgegolten wird. Hier hat der Bund den Verkehrsunternehmen in den letzten zwei Jahren Covid-Hilfe gewährt.
Fernverkehr ist auch Service public
Für Edith Graf-Litscher, Nationalrätin und SEV-Gewerkschaftssekretärin, muss der Bund auch dem Fernverkehr Covid-Hilfe gewähren, weil die SBB auch hier nicht einfach Verbindungen streichen und Züge verkürzen konnte, sondern den Fernverkehr als Service public aufrechterhalten musste. Und weil die Behörden ein enges Aufeinander der Passagiere vermeiden wollten. «Mit den Aufrufen zum Daheimbleiben und mit der Homeoffice-Pflicht trägt der Bundesrat eine direkte Verantwortung für die leeren Züge und die Defizite im Fernverkehr», hält Graf-Litscher fest. «Zudem sind nicht alle Fernverkehrslinien ‹Cash-Cows›, sondern müssen von der SBB zum Teil quersubventioniert werden.»
«Die Covid-Hilfe für den Fernverkehr trägt dazu bei, Sparübungen auf dem Buckel des Personals zu vermeiden», betont Graf-Litscher. «Und die SBB braucht diese Mittel, um nicht noch stärker unter Effizienzdruck zu kommen. Das Parlament setzt mit der Motion ein politisches Zeichen, dass die SBB nicht unter dem Vorwand der Covid-Verluste in ihrer Substanz geschwächt werden darf.»
Markus Fischer