Michael Buletti antwortet
Was tut der SEV für den Lohnaufstieg?
Frage: Als junge SBB-Kundenbegleiterin habe ich einen tiefen Einstiegslohn. Zwar ist mein Gehalt im Mai gestiegen, doch meine Lebenshaltungskosten steigen auch ständig. Was tut der SEV, damit es mit den Löhnen von uns Jüngeren rascher aufwärtsgeht?
Michael Buletti: Bei den Verhandlungen um den GAV 2019, der im Mai 2019 in Kraft getreten ist, war der schnellere Lohnaufstieg für jüngere Mitarbeitende, die in ihrem Lohnband (Anforderungsniveau) tief eingereiht sind, eine zentrale Forderung des SEV. Diese konnten wir zumindest teilweise durchbringen, indem Mitarbeitende, die im ersten und zweiten Drittel des Lohnbandes sind, neben der gemäss Lohnsystem vorgegebenen Anzahl Lohnerhöhungseinheiten neu eine zusätzliche Einheit erhalten. Beispiel: Ein Mitarbeiter im ersten Drittel des Anforderungsniveaus F mit einem Jahreslohn von 65000 Franken hat per 1. Mai 2020 zusätzlich zu den vorgegebenen vier Lohnerhöhungseinheiten (1880 Franken) zusätzlich eine weitere von 470 Franken erhalten. Damit sollte der Aufstieg vom Minimum zum Maximum des Lohnbandes innerhalb von 20 Jahren, wie im GAV festgeschrieben, möglich sein. Natürlich setzt sich der SEV für weitere Verbesserungen ein.
Angesichts der Pensionierungswellen in den nächsten Jahren fordert der SEV insbesondere, dass die Lohnsumme, die frei wird, weil die Löhne der neu eingestellten Mitarbeitenden in der Regel tiefer sind als jene der bisherigen älteren (Fluktuationsgewinn), zusätzlich für den Lohnaufstieg verwendet wird. Neuangestellte kommen auch in den Lohnaufstieg, wodurch die zur Verfügung stehende Summe – gemäss Vereinbarung jährlich 0,8% der Lohnsumme, 2021 einmalig 0,9% – auf mehr Personen verteilt werden muss. Um dem entgegenzuwirken, ist der Fluktuationsgewinn wieder in den Lohnaufstieg zu investieren.
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