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Flexa-Modell angepasst

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Seit 2015 können GAV-Unterstellte bei SBB und SBB Cargo dank dem Lebensarbeitszeitmodell Flexa freiwillig auf einem individuellen Konto Zeit ansparen, um sie später für einen bezahlten Urlaub von 4–12 Wochen oder eine Arbeitszeitreduktion von mindestens 3 Monaten zu verwenden. Weil das BAV eine Reduktion der Zeitansparmöglichkeiten verlangt hat, damit Art. 4 AZG («Die tägliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt höchstens 7h») nicht verwässert werde, haben die Sozialpartner per 1.1.2020 vor allem diese Änderungen ausgehandelt:

  • Neu können nur noch max. 41 h (bisher 100) aus der Jahresarbeitszeit angespart werden, wobei zwingend 41h (bisher 25) auf dem Jahresarbeitszeitkonto bleiben müssen.
  • Die Kombination der einzelnen Anspar-Elemente darf grundsätzlich den Richtwert von 150h pro Jahr nicht überschreiten.
  • Von den Treueprämien darf nichts mehr angespart werden.

Zudem können u.a. übergesetzliche Ferienguthaben im Umfang einer Woche angespart werden. 

Die aktuellen Regeln des Flexa-Modells sind im Intranet SBB zu finden bzw. in der "Vereinbarung zum Lebensarbeitszeitmodell Flexa (Flexa-Modell)" = SBB-Reglement K 166.3 (PDF, 134 kB).

Fi