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Ausschreibung der Buslinien im Jura

Regierung erkennt Gefahr des Lohndumpings

Durch die Position der Regierung nimmt aus Sicht der Gewerkschaften syndicom und SEV die Dumpinggefahr bei den Ausschreibung der Buslinien im Jura ab. Bei einem Treffen mit den Gewerkschaften Anfang März versicherte der jurassische Verkehrsdirektor David Eray, dass sich die Zuschlagskriterien der ausgeschriebenen Buslinien an den beiden Gesamtarbeitsverträgen Chemins de fer du Jura (CJ) und PostAuto orientieren werden. Damit trägt der Kanton Jura den Anliegen der Ende Januar 2018 angenommenen Motion «Ausschreibung von Buslinien: Garantien für die Beschäftigten und Passagiere» Rechnung. Rund 4000 Personen hatten die Petition unterzeichnet.

 

Mit der Zusicherung, dass sich die Ausschreibung der Buslinien im Jura an den Gesamtarbeitsverträgen Chemins de fer du Jura und PostAuto orientieren wird, konkretisiert der Kanton Jura Artikel 23 seines Gesetzes über den öffentlichen Verkehr: Dieser sieht vor, dass Entschädigungen (im Rahmen der Leistungsvereinbarungen) nur an Unternehmen entrichtet werden, die sich zur Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen verpflichten. «Wir sind erfreut über die Position von Verkehrsdirektor David Eray. Damit zeigt er klar, dass er kein Lohndumping bei den BuschauffeurInnen durch Ausschreibungen will. Das ist ein positives Signal für die ganze Schweiz.», erklärt Sheila Winkler, die für das Dossier PostAuto zuständige Zentralsekräterin bei syndicom.

SEV-Vizepräzidentin Barbara Spalinger stimmt überein: «Wir sind beruhigt. Das Treffen mit dem Verkehrsdirektor war sehr konstruktiv. Nun müssen wir schauen, welche Zuschlagskriterien genau definiert werden. Für unsere beiden Gewerkschaften bedeutet dies beispielsweise, dass die in der Region üblichen Durchschnittslöhne und nicht nur die Mindestlöhne berücksichtigt werden sollen.»

Der SEV und syndicom begrüssen es, dass dem Volkswillen und der Ende 2017 mit 4000 Unterschriften eingereichte Petition der Gewerkschaften Rechnung getragen wird. Ausserdem setzt der Kanton Jura damit die Anliegen der Ende Januar 2018 angenommenen Motion «Ausschreibung von Buslinien: Garantien für die Beschäftigten und Passagiere» um.

Die jurassische Position setzt auch ein Zeichen auf nationaler Ebene, da weitere Kantone Ausschreibungen in Erwägung ziehen. Die Einhaltung der branchen- und ortsüblichen Bedingungen ist ein zentrales Element. Dass der Kanton Jura die Orientierung an den Gesamtarbeitsverträgen verlangt, ist ein starkes Signal für die Arbeitnehmenden.