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Rentenreform: Der Vorstand SEV unterstützt die Ständeratsvariante

Der Vorstand SEV befasste sich am Freitag, 10. März, mit der Altersvorsorge 2020. Er unterstützt die aktuelle Variante des Ständerats ohne Widerstand.

Die Erhöhung der neuen AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und 2712 Franken für Ehepaare ist für den SEV-Vorstand ein wichtiges Element dieser Reform, da sie es erlaubt, die Senkung der Umwandlungssätze in der zweiten Säule zu kompensieren. Zwar ist die Rentenaltererhöhung auf 65 Jahren bei den Frauen eine bittere Pille, doch der Vorstand ist dennoch der Meinung, dass das Paket als Ganzes eine Verbesserung der aktuellen Situation bringt. Er betont vor allem, dass Frauen bei einer frühzeitigen Pensionierung mit 64 Jahren durch die neuen Bedingungen höhere Renten erhalten als heute im selben Alter. 

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des SGB am 24. März, welche die Altersvorsorge 2020 zum Thema hat, wird die SEV-Delegation ihre Position anhand der definitiven Resultate der Schlussabstimmung anpassen, die am 17. März im Nationalrat stattfinden wird.

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