Laserangriff auf Busfahrer
Täter bestraft – Fahrer entschädigt
Roland Morard weiss, was Laserangriffe sind, denn er hat in den letzten sechs Jahren bereits drei erlebt – zuletzt am Abend des 25. Januars 2015. Der Täter wurde zu einer Strafe und zivilrechtlich zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Weil die Polizei bei der Durchsuchung der vier Jugendlichen keinen Laser fand, rief sie eine Stunde später Roland Morard an und bat ihn, den Bus zu durchsuchen, was er an der Endstation tat. Dabei fand er im hinteren Fahrzeugteil in einem Abfallkübel den Laser und ein Säckchen mit Marihuana. Dank der Videoaufnahmen konnte der Schuldige, ein 17-Jähriger, identifiziert werden.
Ihn hat nun das Jugendgericht wegen einfacher Körperverletzung und Störung des Strassenverkehrs verurteilt. Das genaue Strafmass ist nicht bekannt, weil Prozesse gegen Minderjährige nicht öffentlich sind. Wir haben aber erfahren, dass dieser Laserangriff nur eine von verschiedenen Taten war. Die Freiburger Justiz berücksichtigte die Klage der TPF wegen Körperverletzung an ihrem
Roland Morard spricht öffentlich über die Laserangriffe, weil es ihn wichtig dünkt, dass man darüber spricht. «Sie gefährden nicht nur unsere physische Integrität, sondern auch die Passagiere und andere Strassenbenutzer, falls wir unser Fahrzeug nicht mehr richtig lenken können. Neben den sorglosen Velofahrer/innen und den Fussgänger/innen, die mehr aufs Handy schauen als auf den Verkehr, ist dies nun das neuste Problem. Unser Job wird immer schwieriger», seufzt der 52-jährige Busfahrer. Andere Kollegen seien ebenfalls mit Lasern attackiert worden. «Manche haben auf eine Anzeige verzichtet. Ich aber habe beschlossen, dies nicht durchzulassen, und zwar auch aus Solidarität. Denn ein Urteil kann ein Signal an die Gesellschaft senden.»
Nach nunmehr drei Laserangriffen reicht es Roland Morard. Nach der ersten Attacke wurde ein junger Erwachsener verurteilt. Nach dem zweiten Angriff zog Roland Morard jedoch seine Klage zurück. «Es war ebenfalls ein Jugendlicher. Ich zog meine Klage zurück, weil er mich anrief, um sich zu entschuldigen, worauf ich mit ihm ein gutes Gespräch führen konnte. Ich erklärte ihm, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben könnte, falls meine Augen geschädigt würden. Er hat sich dann auch noch schriftlich entschuldigt. Für mich hatte die erzieherische Wirkung Vorrang, das hat mir genügt. Es brauchte keine Verurteilung.»
Ein Laserangriff müsste generell als Offizialdelikt gelten
Das Personenbeförderungsgesetz (PBG) sieht im Artikel 59 vor, dass Übergriffe gegen Angestellte von Verkehrsunternehmen, die während deren Dienstleistung begangen wurden und die nach dem Strafgesetzbuch als strafbare Handlungen gelten, von Amtes wegen zu verfolgen sind.
Doch die Rechtslage ist oft nicht so einfach, denn die strafbare Handlung muss zudem vorsätzlich (und nicht nur fahrlässig) begangen worden sein, damit sie als Offizialdelikt gilt. Diese Bedingung gilt bei Drohungen, Beschimpfungen und physischer Gewalt generell als erfüllt. Im Fall der Laserattacke auf Roland Morard dagegen war im Strafbefehl von einer automatischen Verfolgung keine Rede. Nach Meinung des SEV müssten auch Laserangriffe generell von Amtes wegen verfolgt werden. Den Schutz des Verkehrspersonals gilt es hier weiter zu verbessern.
Kommentare
monvoisin a 20/04/2017 15:20:23
je suis agressée au laser l 'est été chez moi et dans la rue ce laser arrive a traverser les parois je souhaite acheter un appareil permettant de le détecter pour avoir mon moyen de preuve pouvez vous m aider pour la marche à suivre. ou dois je prendre un détective privé