Verhandlung Sparmassnahmen abgeschlossen
Einigung zwischen SBB, SEV und den anderen Personalverbänden
Die SBB und die Personalverbände haben sich auf personalrelevante Sparmassnahmen für die Mitarbeitenden der SBB geeinigt. Sie werden per 1. Mai 2021 wirksam. Die Parteien haben zudem vereinbart, den GAV SBB 2019 ab 1. Mai 2022 um drei Jahre zu verlängern. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden.
Die finanzielle Situation der SBB ist wegen der Folgen der Corona-Pandemie sehr angespannt. Letztes Jahr hat der Bund zur Deckung von Liquiditätsengpässen die kurzfristige Kreditlimite um 550 Millionen Franken erhöht. Ausserdem haben Bund und Parlament eine dringliche Botschaft verabschiedet, um bei den Transportunternehmen die Corona-bedingten Einnahmeausfälle in den abgeltungsberechtigten Bereichen Infrastruktur, Regionalverkehr und Güterverkehr abzufedern. Hingegen trägt die SBB die Einnahmeausfälle in den nicht abgeltungsberechtigten Bereichen Fernverkehr und Immobilien selbst. Die SBB leistet mit Sparmassnahmen einen Beitrag zur Entspannung der ernsten finanziellen Lage.
Die SBB und die Sozialpartner haben sich nach intensiven Verhandlungen auf personalrelevante Sparmassnahmen geeinigt. Nach viermonatiger Verhandlungszeit ist es gelungen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Das sind die wichtigsten Resultate:
- 0,3 Prozent der Lohnsumme der SBB werden für individuelle Lohnmassnahmen der Mitarbeitenden in den tiefen GAV-Anforderungsniveaus verwendet (ursprünglich vereinbart waren 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
- Es werden für das vergangene Jahr keine einmaligen Leistungsanteile für sehr gute Ergebnisse in der Personalbeurteilung ausbezahlt.
- Für Mitarbeitende der SBB mit einem GAV-Vertrag, deren Anstellungsverhältnis ununterbrochen seit mindestens dem 1. Juli 2020 läuft und welches am 31. Mai 2021 noch immer besteht, wird im Jahr 2021 eine ausserordentliche Einmal-Prämie von 200 Franken beziehungsweise 100 Franken bei einem Pensum von weniger als 50 Prozent ausbezahlt.
- Auf die Streichung von Ferientagen für das Jahr 2021 wird verzichtet.
Die Umsetzung der Lohnmassnahmen sowie die Auszahlung der Einmalprämie erfolgt im Mai 2021.
Die Parteien haben sich darauf geeinigt, den GAV SBB 2019 ab 1. Mai 2022 um drei Jahre zu verlängern.
Für SBB Cargo dauern die Verhandlungen weiter an.
«Die Verhandlungen waren zwar hart, konnten aber mit einer einvernehmlichen und tragfähigen Lösung beendet werden. Mit diesen Sparmassnahmen werden wir der angespannten finanziellen Situation der SBB gerecht. Gleichzeitig schaffen wir durch die Verlängerung des GAV SBB um drei Jahre Stabilität und Berechenbarkeit», sagt Markus Jordi, Personalchef der SBB. «Mir ist bewusst, dass die Sparmassnahmen für die Mitarbeitenden ein Verzicht sind, aufgrund der finanziellen Situation sind diese Massnahmen jedoch notwendig. Ich danke ihnen für ihr Verständnis und für den grossen Einsatz im letzten Jahr», so Jordi weiter.
Barbara Spalinger, Verhandlungsführerin der Sozialpartner und Vizepräsidentin der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, streicht hervor: «In dieser Zeit der finanziellen und wirtschaftlichen Unsicherheit stellt die Verlängerung des GAV mit seinem Kündigungsschutz aus wirtschaftlichen Gründen einen hohen Wert für die Mitarbeitenden dar, der ihnen Stabilität, Sicherheit und Perspektive gibt.»
Die Verhandlungsdelegation der Personalverbände besteht aus:
SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals
VSLF – Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter
transfair – Der Personalverband
KVöV – Kaderverband des öffentlichen Verkehrs
Weitere Auskünfte:
SBB AG, Medienstelle: 051 220 41 11,
Barbara Spalinger, SEV: 079 642 82 64,
Hubert Giger, VSLF: 051 281 26 96,
Bruno Zeller, transfair: 079 884 13 16
Markus Spühler, KVöV: 079 223 05 25