Start zur Unterschriftensammlung der Mindestlohninitiative
Tiefstlöhne auch in Verkehrsberufen verbreitet
Zusammen mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund hat die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV heute die Unterschriftensammlung für die Mindestlohninitiative gestartet. Auch in der Verkehrsbranche sind Löhne verbreitet, die nicht zu einem Leben in Würde reichen. Der SEV ging für die ersten Unterschriften ins Skigebiet der Lenzerheide.
Die Löhne des Personals in Skigebieten sind über weite Strecken bedenklich tief. Dies bestätigte die Regierung des Kantons Graubünden letzten Herbst in der Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat. Sie stellte fest, dass die Mindestlöhne je nach Unternehmung zwischen ca. 2900 bis ca. 3800 Franken liegen, wobei nur wenige kleine Unternehmen, welche wirtschaftlich nicht sehr gut stehen, unter 3000 Franken pro Monat bezahlen. Der Durchschnittslohn der acht grössten Unternehmen, welche ca. 80 Prozent des Bergbahnpersonals im Kanton Graubünden beschäftigen, liegt gemäss Auskunft des Sekretariates der Bergbahnen Graubünden bei ca. 3480 Franken. «Besonders bei den Saisonangestellten kennen die Unternehmen kaum eine untere Grenze», kritisiert SEV-Präsident Giorgio Tuti.
Der SEV begab sich deshalb ins Skigebiet der Lenzerheide, um die ersten Unterschriften für die Mindestlohninitiative zu sammeln. «Die Touristen sind sich nicht bewusst, zu welch prekären Bedingungen Bergbahnangestellte arbeiten, die ihnen zu einem vergnüglichen Skitag verhelfen», stellte Peter Peyer, Regionalsekretär des SEV in Chur fest. Zusammen mit Gewerkschaftssekretär Hans Bieri ist er verantwortlich für den Aufbau der Branche Touristik innerhalb der Gewerkschaft. Neben Graubünden wird auch der Tourismuskanton Wallis ein Sammelschwerpunkt des SEV sein.
Die Bergbahnbranche ist allerdings nicht die einzige innerhalb des öffentlichen Verkehrs, die mit Tieflöhnen auffällt. Ebenso bedenklich sind die Bedingungen in der Bahngastronomie. Der SEV engagiert sich deshalb mit voller Energie für die Initiative: «Wir werden versuchen, in unsern Gesamtarbeitsverträgen die Tiefstlöhne anzuheben – denn wir bauen darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn nur in Ausnahmefällen nötig sein wird», erläutert Giorgio Tuti.