SEV fordert Datenschützer zum Weiterzug des Verfahrens auf
SBB-Drogentests bleiben fragwürdig
Die Transportgewerkschaft SEV ist überrascht, dass sich die SBB den Empfehlungen des Datenschützers zu den Drogentests widersetzt. Sie fordert den Datenschützer zum Weiterzug des Verfahrens auf und weist die SBB erneut auf die Mängel ihrer Routinetests hin.
Für den Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV ist die Sicherheit im Bahnverkehr ebenfalls vordringlich; es ist aus diesem Grund auch zu vertreten und nachvollziehbar, dass sich das Personal gewissen Kontrollen unterziehen muss. Aber da solche Kontrollen sehr weit in die Privatsphäre eingreifen, brauchen sie eine klare formelle gesetzliche Grundlage. Diese ist mit einer Richtlinie des BAV, die sich auf eine Verordnung des UVEK stützt, nicht vorhanden. Dies hat auch der Datenschutzbeauftragte festgestellt und es ist völlig unverständlich, dass die SBB entgegen dessen Empfehlung einfach weiter Reihenuntersuchungen beim Zug- und Rangierpersonal durchführt.
Der SEV stellt zudem fest, dass – unabhängig von der mangelhaften Grundlage – die Umsetzung der Kontrollen Probleme aufwirft: Urinproben können Rückschlüsse auf Drogenkonsum geben. Es bestehen aber keine Grenzwerte, wann überhaupt ein Konsum festzustellen ist. Überdies ist beim Drogenkonsum im Gegensatz zum Alkoholkonsum auch unklar, ab wann er zu einer Untauglichkeit für sicherheitsrelevante Tätigkeiten führt. Es ist somit weder die Verhältnismässigkeit des Eingriffs noch jene der Konsequenzen gewährleistet. Der SEV bearbeitet bereits Rechtsschutzfälle zu diesen Fragen.
Die Gewerkschaft SEV ist äusserst irritiert, dass die SBB im Sicherheitsbereich mit unterschiedlichen Ellen misst: Im Fall der Drogentests wartet sie nicht auf die notwendige gesetzliche Grundlage und kontrolliert ihr Personal über das vernünftige Mass hinaus. Anders bei der Frage der Zugbegleitung: Da unternimmt sie gar nichts, obwohl der SEV seit langem fordert, dass in Tunneln ab einer bestimmten Länge zwei Zugbegleiter neben dem Lokführer auf dem Zug sein müssen. Auch hier liegt eine entsprechende Empfehlung (der Unfalluntersuchungskommission) auf dem Tisch.
Der SEV begrüsst es deshalb, wenn der Datenschutzbeauftragte die Frage der Drogentests ans Departement weiterzieht. Selbstverständlich gewährt der SEV betroffenen Mitgliedern weiterhin vollen Rechtsschutz.