13. AHV Rente

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Auch unsere Verfassung sieht dies seit fast 50 Jahren vor. Doch die Realität ist leider eine ganz andere. Tatsächlich bezieht die Hälfte aller Neurentnerinnen und -rentner heute eine Altersrente von unter 3’439 Franken pro Monat (AHV + BVG zusammen). Frauen sind noch stärker betroffen, sie haben über einen Drittel tiefere Renten als Männer. Vielen droht damit Altersarmut. Und die Situation spitzt sich zu, denn aufgrund der tiefen Zinsen sinken die Pensionskassenrenten seit über einem Jahrzehnt. Nach Abzug von Krankenkassenprämien und Miete bleibt vielen deshalb nicht mehr allzu viel Rente zum Leben übrig. Es wird damit immer deutlicher sichtbar, dass die Altersvorsorge am Scheideweg steht. Damit kommt die Initiative für eine 13. AHV-Rente genau zum richtigen Zeitpunkt.

Die Initiative ist simpel, aber bestechend: Sie fordert die Einführung einer weiteren Auszahlung jener Rente, auf die man in der AHV Anspruch hat. So wie fast alle einen 13. Monatslohn haben. Auf eine monatliche Auszahlung gerechnet, bedeutet das eine Erhöhung der AHV-Renten um 8.33 Prozent. Aufgrund der ausgleichenden Eigenschaft der AHV profitieren Personen mit tiefen und mittleren Einkommen so am meisten. Aber auch EL-BezügerInnen sollen von der 13. Monatsrente profitieren.

Die AHV hat das beste Preis-Leistungsverhältnis und ist für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die günstigste Rentenverbesserung. Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Denn in der AHV beteiligen sich auch die Arbeitgeber und Top-Verdienende an der Finanzierung. Darüber hinaus fordert der SGB einen finanziellen Beitrag aus den Nationalbankerträgen an die AHV.