Anpassungen GAV BLS 2024

Bei den GAV-Anpassungen in diesem Jahr handelt es sich um kleinere Änderungen, welche der Zentralvorstand BLS an seiner Sitzung vom 9. April 2024 verabschiedet hat.

Übersicht über die Anpassungen zum Download

Diese Ziffern des GAV BLS werden gegenüber dem GAV-Nachdruck vom Januar 2022 angepasst:

Gültig ab Ziffer Beschreibung der Änderung
1. Januar 2024 Ziffer 67 Aktualisierung Betrag Betreuungszulage
1. April 2024 Anhang 3, Ziffer 7 Aktualisierung Lohnskala
1. Juni 2024 Anhang 4, Ziffer 2, Absatz 4 Wartefrist Treueprämie
1. Juni 2024 Ziffer 22, Absatz 2 Kündigungsschutz

Weiterhin gültig sind die Anpassungen GAV BLS per 1. April 2023: 

Gültig ab Ziffer Beschreibung der Änderung
1. April 2023     Ziffer 33 Verweis auf Verhaltenskodex und Weisung
zu Geschenken und Einladungen.
  Ziffer 60bis                            Neue Ziffer Adoptionsurlaub

22
Kündigung

Kündigt die BLS nach der Probezeit aufgrund von ungenügenden Leistungen oder mangelhaftem Verhalten, hat vorab ein Gespräch mit dem Mitarbeitenden und eine schriftliche Mahnung zu erfolgen. Darin ist das Ungenügen oder die Mangelhaftigkeit zu begründen, sind Ziele und eine angemessene Frist zur Verbesserung zu setzen sowie auf eine mögliche Kündigung hinzuweisen.

Kommentar SEV: In diesem Artikel wird nur «nach der Probezeit» eingefügt. Die Ziffer behandelt den Prozess einer Kündigung wegen mangelhaftem Verhalten oder ungenügender Leistung. Da in der Probezeit die Kündigungsfrist beidseitig nur 7 Tage beträgt, ist eine Zielvereinbarung kaum umsetzbar und wenig sinnvoll.

67
Betreuungszulage

Die BLS richtet anspruchsberechtigten Mitarbeitenden eine Betreuungszulage für jedes Kind aus. Es gelten folgende Ansätze (Stand 01.01.2024)

a. für ein zulagenberechtigtes Kind Fr. 4’663.– pro Jahr,
b. für jedes weitere zulagenberechtigte Kind Fr. 3’011.– pro Jahr.

Kommentar SEV: Die Betreuungszulagen werden gemäss Vorgaben erhöht.

GAV Anhang 5.3, Ziffer 7, Lohnskala Stand 01.04.2024

Funktionsstufe Lohn 100% (Alter 40/Lst. 5) Funktionsstufe (Alter 40/Lst. Lohn 100%5)
1 63'417 15 97'205
2 65'011 16 100'888
3 66'644 17 104'710
4 68'318 18 108'677
5 70'033 19 112'796
6 71'792 20 117'068
7 73'595 21 121'505
8 75'444 22 126'108
9 78'302 23 130'885
10 81'268 24 135'845
11 84'348 25 140'992
12 87'542 26 146'332
13 90'860 27 151'879
14 94'303 28 157'633

Kommentar SEV: Die Lohnskala setzt die Resultate der Lohnverhandlungen 2024 in Zahlen um.

GAV Anhang 5.4, Ziffer 2, Treueprämie

2
Grundsätze

Die Frist bis zur Ausrichtung der Treueprämie beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit zu den Anspruchsjahren, der Wartefrist bzw. Umfang des Treueprämienanspruchs. Je nach Konstellation erfolgt der Erstanspruch ab 3 bis maximal 6 Jahren. Das Nähere regelt die entsprechende Bereichsweisung.

Kommentar SEV: Bei den Treueprämien gab es eine Vereinfachung bei den anrechenbaren Jahren beim Eintritt in die BLS. Diese neue Regelung wird die BLS vermutlich etwas mehr kosten als die bisherige Lösung.

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