Was die Mindestlohninitiative will und wo sie wirkt

4000 Franken: Soviel ist Arbeit wert!

Ob Schuhverkäuferin, Flugbegleiterin oder Gartenbauer: viele von ihnen verdienen weniger als 4000 Franken im Monat. Die Mindestlohn-Initiative will das nun ändern.

Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierte Mindestlohn-Initiative findet in der Bevölkerung breite Unterstützung. Laut einer repräsentativen Umfrage vom letzten November sind 73 Prozent der Befragten «voll» oder «eher» für einen Mindestlohn von 4000 Franken.
Den Bundesrat und das Parlament liess das kalt. Sie lehnten die Initiative in den Beratungen ab und liessen sich auch zu keinem Gegenvorschlag zu der Volksinitiative bewegen, die von den Gewerkschaften sowie von politischen Parteien (u. a. SP, Grüne und CSP) getragen wird.

Schweiz als Ausnahme

Dabei ist der Mindestlohn ein international anerkanntes Instrument zum Schutz gegen Lohndumping und zur Sicherung eines minimalen Einkommens für Berufstätige. Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, die noch keinen gesetzlichen Mindestlohn kennen.

Wenig Gesamtarbeitsverträge

Das Anliegen ist umso dringender und berechtigter, weil nur 45 Prozent der Arbeitnehmenden einem Gesamtarbeitsvertrag mit verbindlichen Lohnuntergrenzen unterstellt sind: ein im internationalen Vergleich sehr niedriger Wert. Viele Arbeitgeber in der Schweiz weigern sich, solche Verträge abzuschliessen. Das ist mit ein Grund, weshalb die Gewerkschaften die Mindestlohn-Initiative lanciert haben. Diese will den Bund und die Kantone in erster Linie dazu veranlassen, «die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung» zu fördern, steht im Initiativtext.
Als unterste Absicherung für alle Beschäftigten legt die Volksinitiative einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde fest, was rund 4000 Franken im Monat ausmacht. Das sind 61 Prozent des mittleren Lohns aller Arbeitnehmenden.

Regelmässiger Anstieg

Der Mindestlohn wird, wie international üblich, regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, und zwar wie die AHV-Rente. Erwerbstätige mit besonderen Vertragsformen wie Lehrlinge oder Personen in anderen Ausbildungen (Praktika) sind ausgenommen.
Die ungefähr 330 000 Beschäftigten, die vom Mindestlohn profitieren würden, sind keineswegs nur Jüngere in einer Übergangssituation: Vier von fünf Betroffenen sind über 25 Jahre alt. Etwa ein Drittel verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre.
Tieflöhne unter 4000 Franken sind in zahlreichen Berufen und Branchen verbreitet: im Detailhandel, in Reinigungsunternehmen, Callcentern, im Gesundheits- und Sozialwesen, bei Kurierdiensten, in Gärtnereien und teils auch noch im Gastgewerbe.

pk

Weitere Informationen unter www.mindestlohn-initiative.ch