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Sozialversicherungen: Änderungen im Jahr 2026
Wie jedes Jahr treten auch 2026 mehrere neue Gesetzesbestimmungen im Bereich der Sozialversicherungen in Kraft. Die AHV-Renten werden durch die Einführung einer 13. Rente erhöht, und auch die BVG-Invalidenrenten steigen. Ausserdem wird es künftig möglich sein, Beitragslücken in der 3. Säule zu schliessen.
Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Änderungen auf der Grundlage der Ende November 2025 verfügbaren Informationen zusammen.
AHV: Einführung der 13. Rente
Rentnerinnen und Rentner erhalten 2026 erstmals eine 13. AHV-Rente. Der Betrag entspricht einem Zwölftel (8,33 %) aller von Januar bis Dezember 2026 tatsächlich bezogenen monatlichen Altersrenten. Die 13. Rente wird als Zuschlag zusammen mit der Altersrente für Dezember 2026 ausbezahlt. Da diese 13. Altersrente nicht zu einer Kürzung oder Aufhebung der Ergänzungsleistungen (EL) führen darf, wurde sie ausdrücklich vom massgebenden Einkommen für die Berechnung der EL ausgenommen.
BVG: Erhöhung der Invalidenrenten, die 2022 begonnen haben
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG), die 2022 begonnen haben, werden 2026 erstmals der Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 %. Diese Anpassung an die Preisentwicklung ist jedoch nicht obligatorisch für Hinterlassenen- und Invalidenrenten, deren Höhe bereits über dem vom BVG vorgeschriebenen Mindestbetrag liegt.
3. Säule: Rückwirkende Einkäufe zur Schliessung von Beitragslücken
Wer 2025 vergessen hat, Beiträge in die Säule 3a einzuzahlen, oder über zu wenig Mittel verfügte, um den maximal zulässigen Betrag (7258 CHF für 2025) zahlen zu können, kann diese fehlenden Summen 2026 erstmals nachzahlen. Künftig können Beitragsausfälle ab 2025 innerhalb von zehn Jahren nachgezahlt werden. Diese rückwirkenden Einkäufe sind in dem Jahr, in dem sie getätigt werden, steuerlich abzugsfähig. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Rechtsschutzteam SEV