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Gut geplant ist richtig pensioniert
Jahr für Jahr fallen im Herbst die Blätter und auch immer wieder die Umwandlungssätze der Pensionskassen. Irgendwann ist jeder Mensch im Herbst des Lebens angekommen und möchte auch den dritten Lebensabschnitt mit Freude, guter Gesundheit und natürlich auch mit einer Altersrente in Angriff nehmen, die ein gutes Leben zulässt. Manchmal hat man keine Wahl und manchmal muss man den richtigen Weg noch finden.
Es gibt also verschiedene Wege und Möglichkeiten der Pensionierung:
Ordentliche Pensionierung
Relativ einfach ist die ordentliche Pensionierung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (aktuell 64 Jahre bei Frauen und 65 Jahre bei Männern). Die Altersrente der Pensionskasse wird zusammen mit der AHV-Rente 12x pro Jahr ausbezahlt.
Die Höhe der Altersrente der Pensionskasse richtet sich nach dem Alterskapital, also den Einzahlungen während der aktiven Arbeitszeit. Die Höhe der Rente kann jeder Versicherte mit freiwilligen Einzahlungen in das Alterskapital beeinflussen. Die Formalitäten dazu sind dem jeweiligen Pensionskassenreglement zu entnehmen.
Freiwillige Pensionierung
Ab dem 58. Lebensjahr besteht die Möglichkeit freiwillig in Pension zu gehen. Es wird also eine Rente der Pensionskasse sowie die Überbrückungspension ausbezahlt. Ab dem AHV-Alter wird die Überbrückungspension von der AHV-Rente abgelöst. Je jünger die pensionierungswillige Person ist, umso höher ist bei Erreichen des AHV-Alters dann allerdings der lebenslange Abzug für die Rückzahlung der Überbrückungspension. Aber auch die Rente ist tiefer, da ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommt. Der maximale Umwandlungssatz, also der, über welchen immer mal wieder in der Zeitung gesprochen wird, gilt erst für das ordentliche Rücktrittsalter.
Die Höhe der Rückzahlung der Überbrückungspension lässt sich durch eine gezielte Einlage in das sogenannte Konto «Überbrückungsrente» oder «freiwilliger Rücktritt» steuern.
Es ist somit möglich, die Überbrückungspension vollständig auszufinanzieren und so die Rückzahlung zu umgehen. Dazu ist das geltende PK-Reglement massgebend. Auch hier lässt sich die Rentenhöhe wiederum durch eine Einzahlung in das Altersguthaben positiv beeinflussen.
Pensionierung mitPensionierungsmodellen
Je nach Arbeitgeber, Branche oder Pensionskasse gibt es spezielle Frühpensionierungsmodelle (z.B. Baugewerbe oder SBB). Es ist auch möglich, länger zu arbeiten und den Rentenbeginn hinauszuschieben.
Hier sind die jeweiligen Reglemente massgebend. Diese Modelle sind in der Regel besser als eine freiwillige Pensionierung ohne Einlagen in die Pensionskasse, aber schlechter als eine ordentliche Pensionierung.
Entlassung 58+
Nicht selten werden ältere Mitarbeitende entlassen. Findet sich bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters keine Anstellung mehr, dann wird es auch keine Rente der Pensionskasse geben. Pensionskassenrenten bedingen eine Anstellung. Eine Ausnahme findet sich bei denjenigen Pensionskassen, bei welchen Entlassene über 58 Jahren ihr Guthaben belassen können. Da wird in der Regel nicht mehr Alterskapital angehäuft, aber wenigstens eine Altersrente bezahlt.
Für alle anderen kann sich eine Einzahlung in eine Sammelstiftung lohnen (z.B. BVG-Auffangeinrichtung). Ab dem 58 Altersjahr verbleibt natürlich auch immer die Möglichkeit der freiwilligen Pensionierung. Aber auch hier ist der Einzelfall gut zu prüfen.
Wichtige Faktoren
Scheidung und Kapitalrückzug wirken sich auf das Altersguthaben aus und führen so zu tieferen Renten. Kapitalabflüsse aus Scheidung können allerdings wieder aufgefüllt werden. Ein- und Rückzahlungsmöglichkeiten sind den jeweiligen Pensionskassenreglementen zu entnehmen.
Kapitalbezüge können sich auch auf die Zeit nach der Pensionierung auswirken. Sollten dereinst Ergänzungsleistungen nötig werden, besteht die Möglichkeit, dass diese abgelehnt werden, weil ein Kapitalbezug gemacht wurde.
Eine flexible Berentung ist demnach möglich. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall sehr genau zu rechnen, welches Modell wirklich Vorteile bringt. Und vor einem Entscheid ein möglichst genaues Haushaltsbudget zu erstellen. Wenn dann die Rentenzahlungen gerade so reichen, dann sollte nochmals über die Pensionierung nachgedacht werden.
Sozialdienste, Pro Senectute aber auch das Rechtsschutzteam SEV können helfen.
Rechtsschutzteam SEV