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Problem Teamziele

Nachdem SBB-Mitarbeitenden für die Personalbeurteilung immer wieder unsinnige Team- ziele vorgegeben wurden, hat der SEV bei den Verhandlungen für den GAV 2015 erreicht, dass im Protokollbeschluss Nummer 6 Kriterien für die Teamziele festgeschrieben wurden.

Teamziele dürfen bei einer Personalbeurteilung maximal 40% der Ziele ausmachen, müssen vom Team wirklich beeinflusst werden können und sollen sich an das SMART-Prinzip halten.

Das Rechtsschutzteam des SEV wird im Zusammenhang mit den Mitarbeitergesprächen bei SBB und SBB Cargo häufig um Rat und Unterstützung gebeten. Nebst den üblichen Unzulänglichkeiten wie zum Beispiel «undifferenzierter und unklarer Kritik an Leistung oder Verhalten» oder «Verallgemeinerung weniger Einzelfälle» sind es insbesondere die Teamziele, die zu Verärgerung, Frust und Ängsten führen.

Auch seitens der Peko wird bestätigt, dass insbesondere die Teamziele zu Diskussionen Anlass geben. Beim kürzlich durchgeführten SEV- Bildungskurs «Kompetent und selbstbewusst auftreten im Mitarbeitergespräch» waren die Teamziele ebenfalls ein Schwerpunktthema.

Die Personalbeurteilung bzw. das Mitarbeitergespräch hat ein klares und begründetes Bild der Art und Weise der Aufgabenerfüllung und des Verhaltens abzugeben. Deshalb können nur funktions- und leistungsbezogene Ziele gesetzt und beurteilt werden. Da die Personalbeurteilung ein Beweismittel darstellt hin- sichtlich der Festlegung der Leistungslohnkomponente, des Arbeitszeugnisses oder arbeitsrechtlicher Massnahmen bis hin zur Entlassung, darf erwartet werden, dass die Beurteilung individuell und auf dokumentierte Fakten gestützt erfolgt.

Teamziele stehen in krassem Widerspruch zu diesem Grundsatz, den das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Jahr 2007 in einem wegweisenden Urteil festhielt. Es vertrat zu Recht die Auffassung, dass Teamziele wohl ein Führungsinstrument sein können, jedoch mangels individueller Auswertung keinen individuellen Einfluss haben dürfen, beispielsweise auf den Lohn.

Bei den diesjährigen GAV-Verhandlungen mit der SBB versuchte der SEV die SBB dazu zu bewegen, künftig auf Teamziele zu verzichten. Trotz guter Argumente und dem vorerwähnten Gerichtsentscheid konnte der SEV mit diesem Anliegen nicht durchdringen, doch gelang es immerhin, den herrschenden Wildwuchs mit einigen neuen Regeln in die Schranken zu weisen.

Somit sollten nun Beispiele wie diese der Vergangenheit angehören:

  • Ziele, deren Messkriterien nur ein «erfüllt» oder «nicht erfüllt» zulassen statt die Abstufungen A bis E;
  • 1:1-Übernahme des Umsatzziels des Geschäftsbereichs für ein Team in der Fläche;
  • 1:1-Übernahme des Pünktlichkeitsziels des Konzerns für ein Zugverkehrsleiterteam einer Dienststelle im Raum Zentralschweiz;
  • ein Kundenzufriedenheitsziel, das von zahlreichen externen Elementen wesentlich beeinflusst wird.

Angesichts der rechtlichen Bedeutung der Personalbeurteilung bzw. des Mitarbeitergesprächs empfehlen wir im Falle einer unbegründet schlechten Beurteilung oder unkorrekter Ziele nicht etwa die «Faust im Sack» zu machen, sondern bei der übergeordneten Stelle zu intervenieren oder ein Zweitgespräch zu verlangen, so wie dies der Prozess bei der SBB und bei SBB Cargo vorsieht.

Rechtsschutzteam SEV