Link zum Recht
Bin ich bei unregelmässiger Teilzeitarbeit gegen Nichtberufsunfälle NBU versichert?
Das Bundesgericht hat am 29. Juli einen Entscheid publiziert, der den unregelmässig arbeitenden Teilzeitbeschäftigten bei der Versicherung gegen Nichtberufsunfälle entgegenkommt. Obwohl es im konkreten Fall nicht um einen Verkehrsangestellten ging, ist das Urteil doch auch für unsere Branche von Interesse.
Ein selbstständiger Landwirt, nennen wir ihn Albert, arbeitet teilzeitlich als Kontrolleur für eine Institution, vor allem im Juli und August. Der Arbeitsvertrag sieht eine Arbeitsdauer von bis 8 Stunden pro Tag und bis 30 Stunden pro Woche vor.
Im Juni 2009 stürzt Albert beim Reinigen seiner Hausfassade vom Gerüst. Für diesen Nichtberufsunfall (NBU) will die Versicherung, bei der Alberts Arbeitgeberin ihr Personal gegen Unfälle versichert hat, nicht aufkommen. Sie begründet dies damit, dass Albert im Jahresschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche für die Arbeitgeberin tätig sei. Doch Albert wehrt sich und zieht den Fall bis vor Bundesgericht.
Verschiedene Berechnungsmethoden
Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) steht, dass Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitsdauer «das vom Bundesrat festzusetzende Mindestmass» (8 Stunden) nicht erreicht, gegen NBU nicht versichert sind (Artikel 7 und 8).
Im vorliegenden Fall haben die Gerichte somit vor allem zu klären, ob Albert das Mindestmass von 8 Arbeitsstunden pro Woche, das für die NBU-Versicherungsdeckung nötig ist, erreicht hat oder nicht. Dabei zeigt sich, dass es mehrere Theorien gibt, wie dieses Mindestmass zu berechnen ist, wenn eine Person unregelmässig Teilzeit arbeitet wie Albert.
Eine Theorie besagt, dass die Arbeitsdauer für jede Woche separat anzuschauen ist. Diese Methode schafft nachträglich Klarheit, hat aber den Nachteil, dass Arbeitnehmende auf Abruf damit bei Wochenbeginn noch nicht wissen, ob sie gegen NBU versichert sind oder nicht.
Eine zweite Methode besteht darin, über eine genügend lange Referenzzeit einen Wochenstundendurchschnitt zu berechnen. Die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG (bestehend aus mehreren Privatversicherungen und der Suva) empfiehlt den Unfallversicherungen bei Verunfallten mit unregelmässiger Teilzeitbeschäftigung folgendes Vorgehen:
- Die Berechnung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl erstreckt sich über die letzten 3 oder 12 Monate vor dem Unfall, wobei die günstigere Variante zählt.
- Berücksichtigt werden nur jene Wochen, in denen der/die Verunfallte tatsächlich gearbeitet hat.
- Neben den effektiven Arbeitsstunden werden auch Ausfallstunden wegen Unfall oder Krankheit berücksichtigt.
- Die NBU-Versicherungsdeckung ist dann gegeben, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitsdauer mindestens 8 Stunden erreicht, oder wenn Wochen mit mindestens 8 Arbeitsstunden überwiegen.
Dennoch zieht in unserem Fall das Kantonsgericht alle Wochen im Jahr vor Alberts Unfall zur Berechnung seiner wöchentlichen Arbeitsstunden bei – unabhängig davon, ob Albert in diesen Wochen gearbeitet hat oder nicht. So errechnet es, dass Albert keinen Anspruch auf Versicherungsgelder habe.
Massgeblich: nur Wochen, in denen gearbeitet wurde
Das Bundesgericht hingegen kommt zum Schluss, dass jene Wochen, in denen Albert nicht gearbeitet hat, nicht für die Berechnung beigezogen werden dürfen, weil dadurch sein Wochendurchschnitt ungerechtfertigt gesenkt würde. Denn eine solche Berechnungsmethode würde unregelmässig arbeitende Teilzeitbeschäftigte gegenüber regelmässig arbeitenden Teilzeitbeschäftigten benachteiligen, erklärt das Bundesgericht in seinem Entscheid. Die Empfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG garantiere eine Gleichbehandlung der Versicherten.
Nachträglich Schutz erhalten
Das Bundesgericht errechnet mit der von der Kommission empfohlenen Methode, dass Albert vor dem Unfall durchschnittlich 9 Stunden pro Woche gearbeitet hat, und kommt so zum Urteil, dass ihm NBU-Versicherungsleistungen zustehen. Somit muss die Unfallversicherung der Arbeitgeberin von Albert für dessen Nichtberufsunfall aufkommen.
Rechtsschutzteam SEV
Kommentare
Claudia Binotto 19/08/2021 15:26:56
NBU-Versicherung bei unregelmässiger Teilzeitarbeit gem. BGE
Pirmin Hodel 06/02/2023 23:55:23
Wir haben auch unregelmässig arbeitende Angestellte (Studenten). Meist haben die eh schon privat eine Unfallversicherung, mit NBUV wird mit dieser Regelung eine zusätzliche Versicherung (und Prämie) aufgezwungen....