Rechtsschutz

Ablauf eines Rechtsschutzverfahrens

SEV-Mitglieder haben Anspruch auf einen Berufsrechtsschutz. Wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann, wird im Folgenden dargelegt.

«Ich habe festgestellt, dass mir mein Vorgesetzter seit einiger Zeit nicht mehr alle Aufgaben zuteilt, die ich gemäss Stellenbeschreibung zu übernehmen hätte. Ein Grund hierfür wurde mir nie genannt. Auch hatte ich in der Personalbeurteilung immer ein ‹C› (und jetzt?). Beunruhigt bin ich wegen dem mündlichen Hinweis, ich ‹hätte ja ohnehin eine Lohngarantie zugut.›' An wen kann ich mich wenden, was soll ich tun, können Sie mir helfen? Brauche ich einen Anwalt und was kostet der?»

Soweit die telefonische Schilderung eines Kollegen zu einer äusserst unklaren Situation am Arbeitsplatz. Unsere Antwort dazu: «Wir senden Ihnen ein Rechtsschutzgesuch und eine Vollmacht. Beides füllen Sie aus, beides unterschrieben Sie und senden alles, zusammen mit allfälligen weiteren Unterlagen, an das Zentralsekretariat SEV nach Bern. Nach Bewilligung des Gesuchs wird ein Gewerkschaftssekretär oder eine Gewerkschaftssekretärin zusammen mit Ihnen beim Arbeitgeber versuchen, die Angelegenheit zu klären.»

Der formelle Ablauf bei Anmeldung eines Rechtsschutzes:

SEV-Mitglieder haben Anspruch auf Berufsrechtsschutz. Diese Dienstleistung ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Betroffene melden uns ihr Problem möglichst innert 10 Tagen nach dem Vorfall. Verschiedentlich reicht bereits eine telefonische Beratung. Falls nicht, startet der formelle Ablauf wie oben beschrieben. Das Formular «Gesuch für den Berufsrechtsschutz» findet sich auch auf dieser Website unter unter Dienstleistungen.

Das Zentralsekretariat entscheidet dann, ob Rechtsschutz bewilligt wird, sei es in Form einer Intervention oder mittels Rechtsbeistand.

Nach Möglichkeit wird eine fachlich zuständige Person (Gewerkschafssekretärin/Gewerkschaftssekretär) des Zentralsekretariats oder eines Regionalsekretariats den «Fall» übernehmen, die Situation mit dem betroffenen Mitglied analysieren und die weiteren Schritte besprechen. Durch die Vollmacht beauftragt, kann der SEV gegenüber der vorgesetzten Stelle intervenieren oder als Beistand auftreten.

Diese Form des Rechtsschutzes wird bei umstrittenen arbeitsrechtlichen Massnahmen gewählt, bei Differenzen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungen (Suva, IV, KK, PK).

Muss hingegen ein Rechtsbeistand (SEV-Vertrauensanwalt/-anwältin) zugewiesen werden, wird der oder die Geeignetste durch das Kompetenzzentrum Recht im Zentralsekretariat bestimmt.

Rechtsbeistand wird bewilligt bei Berufsunfall, Strafanzeigen und Klagen, bei Strafverfahren, bei betrieblichen Ereignissen, beispielsweise Störung oder Gefährdung des öffentlichen Verkehrs, bei Fällen, die durch ein Arbeitsgericht beurteilt werden müssen und situationsbezogen auch bei Sozialversicherungsfällen.

Damit gute Ergebnisse erzielt werden können, sind wir auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen. Meldungen über längere Abwesenheiten sind ebenso wichtig wie alle neuen Vorkommnisse im gemeldeten Fall. Dazu gehören auch Adressänderung und allfällige neue Telefonnummern.

Es kommt zwar selten vor, aber Rechtsschutzgesuche können in begründeten Fällen auch abgelehnt werden. Kann das Mitglied die Gründe dafür nicht akzeptieren, besteht eine Rekursmöglichkeit bei der Geschäftsleitung des SEV.

Vollmacht öffnet Türen und Akten

Zum Berufsrechtsschutz-Gesuch gehört eine Vollmacht. Nur mit der unterschriebenen Vollmacht sind wir berechtigt, im Auftrag der Mitglieder zu handeln. Für eine eingehende Beurteilung der Situation ist es meistens nötig, beim Arbeitgeber das Personaldossier anzufordern (z.B. bei einer bestrittenen Zielvereinbarung, bei einer Kündigungsandrohung oder falls ein Arbeitszeugnis überarbeitet werden muss).

Der Datenschutz gilt vollumfänglich

Wir tragen persönlichen Daten und vertraulichen Angaben Sorge. Auf dem Rechtsschutzgesuch ist anzukreuzen, ob die Sektion über das eingereichte Gesuch informiert werden soll. Wenn ja, erfährt sie von uns nur das. Allein das Mitglied entscheidet, wie weit es die Sektion orientieren will.

Nach Abschluss des Rechtsschutzfalls werden sämtliche Unterlagen im Zentralsekretariat archiviert.

Rechtsschutzfälle werden durch verschiedene Personen bearbeitet. Sollte bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles etwas nicht optimal laufen, sind wir auf entsprechende Rückmeldungen angewiesen. Wir können nur reagieren, wenn Sie uns informieren.

Falls die Kontaktperson nicht erreicht werden kann, hilft die SEV-Telefonzentrale 031 357 57 57. Auf diesem Weg kann ein Rückruf veranlasst werden.

Qualitätskontrolle

Bei Abschluss des Rechtsschutzfalls versenden wir einen Fragebogen. Die Rückmeldungen über Zufriedenheit oder Unzufriedenheit werten wir anonymisiert aus. Namen gehören in keine Statistik. Positive wie negative Rückmeldungen motivieren uns, weiterhin engagiert gegen Missstände im Arbeitsbereich einzutreten.

Rückzahlungspflicht bei Austritt aus dem SEV

Bei Kündigung der SEV-Mitgliedschaft besteht eine Rückzahlungspflicht der Anwaltskosten, sofern die Abrechnung des Rechtsschutzfalles vor weniger als zwei Jahren erfolgte.

Berufsrechtsschutz oder Privatrechtsschutz?

Die Abgrenzung scheint oft nicht einfach. Berufsrechtsschutz gewährt der SEV. Er umfasst alle Themen, die mit dem Beruf und dem Arbeitsplatz zusammen hängt. Auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg wird Berufsrechtsschutz gewährt. Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz der Coop-Multirechtsschutz-Versicherung verhilft sowohl den Mitgliedern als auch deren Familie in den Bereichen des privaten Lebens. Details können dem Reglement über den Berufsrechtsschutz oder dem Prospekt Coop-Multirechtsschutz «Sichern Sie Ihre Rechte» entnommen werden.

5.6.09 gg