Untervergaben
Kontrollen verstärken, Dumping stoppen!
Die Gewerkschaften machen Druck beim EU-Parlament für eine griffigere Regelung der Untervergabe bzw. Weitervergabe von Aufträgen – siehe Box unten. Auch im öffentlichen Verkehr der Schweiz geben konzessionierte Transportunternehmen vertraglich vereinbarte Fahrleistungen an Subunternehmen weiter. In gewissen Fällen ist diese Praxis unvermeidlich wie beim Bahnersatz, in anderen eher unnötig. Weitervergaben bergen das Risiko, dass Firmen die branchenüblichen Arbeitsbedingungen unterlaufen, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Dieses Sozialdumping will der SEV verstärkt bekämpfen.

Am letzten SEV-Kongress vom 12./13. Juni 2025 verabschiedeten die Delegierten einstimmig den Antrag «Missbrauch der Untervergaben stoppen» der VPT-Sektion TPF (Freiburgische Verkehrsbetriebe). Der Antrag fordert vom SEV, «Massnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch der Untervergaben zu bekämpfen, die zu Lohn- und Sozialdumping führen.»
Ein guter GAV allein genügt nicht
Der Kongressantrag entstand im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Kampf der VPT-Sektion TPF für Verbesserungen des GAV TPF, wie der ehemalige Sektionspräsident Fritz Haenni erklärt, der den Antrag initiierte. Der verbesserte GAV konnte letztes Jahr unterzeichnet und auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden und ist ein Erfolg für das TPF-Personal. Doch es gibt in der Region Freiburg weiterhin (nicht konzessionierte) Busunternehmen ohne GAV und mit wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen. «Damit sparen diese Unternehmen Personalkosten und können bei Ausschreibungen von Bahnersatzleistungen wesentlich günstiger offerieren als Unternehmen mit einem guten und anständigen GAV», sagt Fritz Haenni.
Die GAV-Verhandlungen haben die Sektion TPF für dieses Problem sensibilisiert. Darum hat Fritz Haenni in den letzten Jahren schweizweit bei Bahnersatzvergaben genauer hingeschaut und festgestellt: Sie gingen auch an Unternehmen ohne GAV, die sehr miese Löhne zahlen. An Unternehmen mit sehr tiefen Nacht- und Sonntagszulagen und sehr schlechten Spesenregelungen – wenn überhaupt. Und an Unternehmen, die das Fahrpersonal bewusst nur in Teilzeit anstellen und Hilfsfahrer:innen ohne fixes Pensum auf Abruf einsetzen. So werden Fahrer:innen ausgenutzt, die schlechte, prekäre Anstellungsbedingungen akzeptieren, weil sie auf einen Job angewiesen sind. Fritz Haenni sind auch Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes bei solchen Unternehmen zu Ohren gekommen, indem zum Beispiel bis zwölf Stunden am Stück gearbeitet wurde. Und dies, obwohl Bahnersatz auch öffentlicher Verkehr ist und somit dem AZG untersteht und nicht nur der Chauffeurverordnung (ARV 1) – siehe auch Box «Klare Gesetze, mangelhafter Vollzug».
Unlauterer Wettbewerb
«Diese Unternehmen verschaffen sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekten Arbeitgebern, um Aufträge zu erhalten, die mit Steuergeldern abgegolten werden. Das ist inakzeptabel! Bei öffentlichen Aufträgen müssen für alle die gleichen Anforderungen gelten. Wer diese nicht erfüllt, darf keine Aufträge erhalten», fordert Fritz Haenni. «Das heisst, es dürfen nur Unternehmen Bahnersatz fahren, die einen GAV haben und das AZG einhalten. Das müssen das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde und die Kantone als Besteller verlangen, kontrollieren und durchsetzen!»
Dass das AZG nicht ganz einfach zu verstehen ist, ist keine Entschuldigung für anhaltende Nichteinhaltung und fehlende Kontrollen der Behörden. Denn übermüdete Fahrer:innen sind ein Sicherheitsrisiko. Und wenn sie ungenügend ausgebildet, schlecht informiert, ortsunkundig und demotiviert sind, ist dies auch eine Zumutung für die Kundschaft.
Handeln, bevor es zu spät ist
Fritz Haenni hat den Eindruck, dass das Lohn- und Sozialdumping beim Bahnersatz und anderen Untervergaben im öffentlichen Verkehr in den letzten Jahren zugenommen hat. «Darum muss man dem rasch einen Riegel schieben, bevor es zum Normalfall wird. Ich habe als Lastwagenfahrer selbst erlebt, wie die Anstellungsbedingungen durch Dumping im Fernverkehr immer schlechter geworden sind bis zum Sklaventum. Das darf im öffentlichen Verkehr nicht passieren, darum wehret den Anfängen!»
Kampf auf gewerkschaftlicher und politischer Ebene
SEV-Vizepräsident Pablo Guarino, der den VPT TPF mehrere Jahre betreut und den Kongressantrag mitformuliert hat, ist heute zusammen mit Vizepräsidentin Barbara Keller für die Konzessionierten Transportunternehmungen zuständig ist. Er präzisiert: «Dass manchmal Züge durch Busse ersetzt werden müssen, kommt vor, und es ist ‹technisch normal›, dass Bahnen, die keine Busse haben, Busunternehmen damit beauftragen. Inakzeptabel ist aber, wenn Unternehmen Bahnersatzaufträge erhalten, obwohl sie über keinen GAV verfügen, der die branchenüblichen Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr und die Einhaltung des AZG gewährleistet. Bei allen Untervergaben will der SEV genauer hinschauen und erwartet das auch von den auftragsvergebenden Transportunternehmen, vom BAV und den Kantonen.»
Pablo Guarino sieht für den SEV vor allem drei Handlungsebenen, um Sozialdumping bei Untervergaben zu bekämpfen, wie sie der Kongressantrag erwähnt und fordert:
- politische Vorstösse auf allen Ebenen, um (unnötige) Untervergaben und die damit verbundenen Missbräuche zu verhindern;
- Massnahmen ergreifen, um GAV allgemeinverbindlich zu erklären und zu überwachen, dass Unternehmen und Drittfirmen die Bestimmungen der GAV strikt einhalten;
- gewerkschaftlich agieren und Missbräuche der Untervergaben aufdecken.
Pablo Guarino betont auch: «Damit der SEV bei missbräuchlichen Untervergaben intervenieren kann, muss er auf Meldungen der betroffenen Mitarbeitenden zählen können und benötigt Beweismittel wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen oder Dienstpläne.»
Untervergaben von Buslinien
«Die Untervergabe von Buslinien erfolgt hauptsächlich aus Kostengründen», hält Pablo Guarino weiter fest. «Am Ende führt dies nicht zu den erhofften Einsparungen für die Besteller, sondern vielmehr zu schlechteren Arbeitsbedingungen und Qualitätsmängeln.» Beispielsweise die Genfer Verkehrsbetriebe dürfen gemäss «Gesetz über die TPG» maximal 10 Prozent ihres Kostenvolumens auslagern. Als 2017 die rechte Mehrheit im Genfer Grossen Rat die gesetzliche Limite für Auslagerungen auf 15 Prozent erhöhen wollte, konnte dies der SEV zusammen mit politischen Verbündeten mit einer Referendumsdrohung verhindern. Von dieser Möglichkeit der Untervergabe machen die TPG auf etlichen Linien Gebrauch, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr. Das Personal der TPG-Subunternehmen hat deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen als das Personal der TPG. Der SEV hat letztes Jahr erreicht, dass diese Subunternehmen den GAV mit ihm auf Anfang 2026 erneuert haben, um bessere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, doch die Kontrolle der effektiven Umsetzung verursacht noch erheblichen Aufwand.
Untervergaben von Linien gab es eine Zeit lang auch bei den Verkehrsbetrieben der Region Lausanne (TL), wobei das Subunternehmen MSA keinen GAV hatte und wesentlich tiefere Löhne zahlte als die TL. Gegen dieses Dumping kämpfte der SEV mit politischen Vorstössen, bis die Waadtländer Regierung im Januar 2021 Untervergaben von Buslinien faktisch verbot.
Weitere Auslagerungen
Neben Fahrleistungen geben Transportunternehmen auch Arbeiten wie Reinigung, Reparatur und Unterhalt von Fahrzeugen (z.B. Pneuservice) an Subunternehmen weiter. Das hat für Fahrzeugführer:innen, die aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr fahren dürfen, den Nachteil, dass sie nicht mehr für solche Arbeiten eingesetzt werden und so im Unternehmen bleiben können. Auch beim Rollmaterialunterhalt von Bahnen gibt es eine Tendenz zu Untervergaben, vor allem an Fahrzeughersteller. Auslagerungen des technischen Unterhalts haben auch den Nachteil, dass damit Abhängigkeit vom Subunternehmen entsteht. Das kann teuer werden, wenn externe Techniker:innen an Wochenenden oder nachts vor Ort kommen müssen. Der SEV fordert von seinen Sozialpartnern, dass sie Unterhalts-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten etc. nur an Unternehmen vergeben, die ihre Arbeitsbedingungen in mindestens gleichwertigen GAV geregelt haben, damit die GAV der Sozialpartner nicht ausgehöhlt werden (siehe SEV-Positionspapier Gewerkschafts- und Vertragspolitik 2025).
Markus Fischer
Gewerkschaften machen Druck für EU-Richtlinie
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) und weitere Gewerkschaftsdachverbände fordern eine EU-Richtlinie zur Unterauftragsvergabe und Arbeitsvermittlung. Diese soll vor allem höchstens zwei Ebenen der Untervergabe zulassen und die Vergabe von Kernaufgaben verbieten.
Am 3. Dezember hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments bereits einen Bericht angenommen, der Eckpunkte für eine Richtlinie enthält. Doch noch muss das Parlamentsplenum den Bericht zuhanden der EU-Kommission verabschieden mit der Aufforderung, eine solche Richtlinie zu erlassen. Am Tag der Parlamentssitzung am 10. Februar organisieren die Gewerkschaften vor dem Sitz des EU-Parlaments in Strassburg eine Kundgebung. Mit dabei sein wird auch eine SEV-Delegation.