Verkehrsbetriebe STI: SEV-Petition «Ein GAV für alle!»
Bei den Verkehrsbetrieben STI in der Region Steffisburg-Thun-Interlaken sammelt die SEV-Sektion Unterschriften für die Petition «Einen GAV für alle!» Denn die Leitung will mit einer neuen Holding-Struktur per 1. Januar einen Teil der Mitarbeitenden aus dem aktuellen GAV der STI Bus AG in OR-Verträge ausgliedern. Die Petition fordert einen GAV für alle Mitarbeitenden der künftigen Holding. OR-Verträge sollen die Ausnahme bleiben für oberste Kader.
Am 5. Januar hat die STI-Direktion den Mitarbeitenden der heutigen STI Gruppe – bestehend aus der STI Bus AG, der 2019 übernommenen Grindelwald Bus AG (GWB) und der STI Beteiligungen AG – mitgeteilt, dass sie per 1. Januar 2023 die Geschäftstätigkeiten des öffentlichen Verkehrs, die kommerziellen Dienstleistungen und die Liegenschaftsbewirtschaftung in rechtlich eigenständige Tochtergesellschaften aufteilen will (siehe Organigramm).
Dies, um die abgeltungsberechtigten und die gewinnorientierten Geschäftstätigkeiten klar voneinander zu trennen, wie vom Bundesamt für Verkehr (BAV) nach den Subventionsskandalen bei öV-Betrieben gefordert, um dem Missbrauch von Subventionen besser vorzubeugen. Zentrale Dienste wie die Finanzen oder das HR werden in der STI Holding AG zusammengefasst.
Was heisst dies für die Arbeitsverhältnisse? Zwar werden die Mitarbeitenden der neuen STI Bus AG dem geltenden GAV STI Bus AG unterstellt sein, samt einem grossen Teil der heutigen Mitarbeitenden der GWB, die bisher keinen betrieblichen GAV hatten und nicht mal eine Personalkommission. Aber für die Mitarbeitenden der künftigen STI Holding AG, STI Service AG und der STI Liegenschaften AG sieht die Leitung nur OR-Arbeitsverträge basierend auf einem Personalreglement vor, keinen GAV.
Ausgliederung aus dem GAV
«Damit wird eine unbestimmte Anzahl Mitarbeitende der heutigen STI Bus AG aus dem GAV ausgelagert, insbesondere das Werkstattpersonal», sagt SEV-Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler. «Ihre Arbeitsbedingungen muss die Leitung dank dem OR-Artikel 333 ein Jahr lang unverändert lassen, doch sie könnte 2024 die Arbeitsbedingungen einseitig anpassen, ohne darüber mit dem Personal bzw. dem SEV zu verhandeln, falls diese Bedingungen nicht in einem GAV festgeschrieben sind.» So hat die Direktion im «PersonalFlash» vom 30. März schon angekündigt, dass sie für die STI Service AG und die STI Holding AG ein neues Lohnsystem erarbeitet.
«Der SEV hat angesichts der neuen BAV-Vorschriften Verständnis für die neue Holding-Struktur», sagt Susanne Oehler. «Diese schliesst aber einen einzigen GAV für die ganze Gruppe keineswegs aus, wie in diversen Transportunternehmungen gezeigt wird. Ein GAV für alle verhindert Ungleichheiten im Unternehmen und vereinfacht Verhandlungen über Personalbelange. Darum setzt sich der SEV für diese Lösung ein. Gar nicht einverstanden ist der SEV mit der geplanten Auslagerung von Mitarbeitenden aus dem laufenden GAV, ohne darüber mit uns als Sozialpartner zu verhandeln», hält Oehler fest. Doch die Direktion hat dem SEV am 3. März bei einer Aussprache recht deutlich klargemacht, dass sie an der Ausgliederung von Personal aus dem GAV festhalte.
Darum sammelt die SEV-Sektion STI nun bis 1. Mai Unterschriften für die Petition «Ein GAV für alle!» Diese fordert: «Der heute geltende GAV STI Bus AG muss für das ganze Personal der zukünftigen STI Holding AG angewendet werden. Keine Auslagerungen in OR-Arbeitsverträge mit einem Personalreglement!» Falls die Direktion diesem Anliegen des Personals nicht nachkommt, «werden die Unterzeichnenden an den Versammlungen des SEV weitere Massnahmen beschliessen, um die Ernsthaftigkeit dieser Forderung zu bekräftigen», heisst es in der Petition.
Markus Fischer