SBB Cargo: Vereinbarung «ProTime» gesichert
Per 12. Dezember 2021 ist die aktuell gültige Vereinbarung «ProTime» in Kraft getreten. Das Experiment mit klaren Einteilungsregeln für die ganze Produktion bei SBB Cargo hat sich prinzipiell bewährt. Die «schweren Dienste» (Nacht- und Frühdienste) konnten eingeschränkt werden, die Eingabe von zehn gewünschten arbeitsfreien Tagen wird geschätzt und die Erweiterung der Anwendung verschiedener Regeln vom Lokpersonal auch auf die Rangiermitarbeitenden und Technischen Kontrolleure (TKC) darf als Erfolg gewertet werden.
Die Vereinbarung sieht ebenfalls vor, dass Anpassungsbedarf rechtzeitig geltendgemacht werden soll und dass die Vereinbarung erstmals Ende August 2022 auf Ende 2022 gekündigt werden kann.
Kleine Anpassungen bei den Einteilungsregeln
Die Praxis hat gezeigt: Die Regelung, dass zwischen zwei arbeitsfreien Tagen nur zwei Nachtdienste mit Dienstantritt ab 00:00 bis 02:59 Uhr eingeteilt werden dürfen, führt in verschiedenen Depots zu Problemen bei der Lokpersonaleinteilung.
In drei Verhandlungsrunden mit mehreren bilateralen Klärungen und Austausch von mehreren Varianten auf dem Korrespondenzweg konnte nun ein Kompromiss in folgender zusätzlicher Regelung gefunden werden: «Zwischen mindestens je zwei zusammenhängenden arbeitsfreien Tagen dürfen nur zwei Dienste mit Dienstantritt ab 1.30 bis 2.59 Uhr eingeteilt werden. Bei Bedarf mit Mitentscheid drei.
Ausnahmen: Werden Mitarbeitenden vor und nach Arbeitseinsätzen mindesten je zwei zusammenhängende arbeitsfreie Tage eingeteilt,
1. können bei Mitarbeitenden im Schichtlagenmodell «Früh» ohne Mitentscheid bis zu drei Dienste mit Dienstantritt 00:00 bis 02:59 Uhr eingeteilt werden. Bei Bedarf mit Mitentscheid vier.
2. Werden die oben genannten zwei arbeitsfreien Tage aufgrund einer Rasttagseinbusse verkürzt, oder ein zusätzlicher einzelner arbeitsfreier Tag eingeteilt, verbleiben zuvor eingeteilte Schichtlagen bestehen. Dies gilt auch für die Regelung der Nachtdienste über 4 Uhr.»
SBB Cargo sichert zu, die zusätzlichen «schweren Dienste» zurückhaltend einzusetzen. Mit diesem Kompromiss ist sichergestellt, dass weiterhin zweckmässige Einteilungsregeln aufrechterhalten werden.
SEV