Vorstand SEV
Unterstützung des Frauenstreiks
Der SEV-Vorstand unterstützt den Frauenstreik vom 14. Juni 2019. Er empfiehlt ausserdem ein deutliches Nein zur Überwachung von Versicherten und zur SVP-Initiative, über die am 25. November abgestimmt wird.
Der Frauenstreik vom 14. Juni 1991 sitzt mit seinen über 500000 Teilnehmerinnen noch tief im Gedächtnis. «Es war ein historischer Moment», betont Lucie Waser am 26. Oktober vor dem SEV-Vorstand. 2019, 28 Jahre später, ist wiederum am 14. Juni ein Frauenstreik geplant. Der Vorstand hat entschieden, dass sich der SEV aktiv und finanziell daran beteiligen wird. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird seinen formellen Beschluss anlässlich seines Kongresses Ende November fassen. «Trotz dem starken Signal, das am 22. September 20000 Personen in Bern für die Lohngleichheit ausgesendet haben, hat sich unter der Bundeshauskuppel nichts bewegt. Wir müssen weiter mobilisieren», präzisierte die Gleichstellungsverantwortliche des SEV. «Der nächste Streik wird anders sein als bisherige», führte SEV-Präsident Giorgio Tuti aus. «Dieser Streik ist politischer Natur. Es geht darum, den Behörden und der Gesellschaft die inakzeptable Situation aufzuzeigen und ein starkes Zeichen zu setzen!»
Lucie Waser hat dem Vorstand in Erinnerung gerufen, dass die Frauen an unterschiedlichen Fronten kämpfen: Lohngleichheit, soziale Gleichheit, gleichberechtigte Aufteilung der Hausarbeit. «Es gab zwar Verbesserungen hinsichtlich diesem letzten Punkt, sie bleiben aber ungenügend. Und vergessen wir nicht die Gewalt an Frauen.» Lucie Waser stellt den Streik auch in den Kontext der Erfolge des rechten Populismus in Europa: «Frauen und Migranten sind Zielscheiben für diese politischen Bewegungen, wie die Vergangenheit gezeigt hat.» Am 14. Juni 2019 wird es vielfältige Aktionen in der ganzen Schweiz geben.
Ein doppeltes Nein am 25. November
Der SEV-Vorstand empfiehlt seinen Mitgliedern, das Gesetz über die Überwachung von Versicherten abzulehnen. Sven Zimmermann aus der Jungendkommission hat hervorgehoben, dass «dieses Gesetz ein weiterer Schritt in Richtung von mehr Überwachung» ist. Und Giorgio Tuti ergänzt: «Bereits heute wird im Strafgesetz ‹unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe› sanktioniert. Die Mittel, die in der Abstimmungsvorlage vorgesehen sind, gehen zu weit. Es ist nicht akzeptabel, dass eine Versicherung – ohne rechtliche Genehmigung – einen Privatdetektiven engagiert, eine versicherte Person abhören, filmen oder mittels gps überwachen kann. All dies hat das Parlament im Frühling akzeptiert. Die verdeckte Überwachung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und muss in einem Rechtsstaat mit einer richterlichen Verfügung, ausgestellt durch einen Staatsanwalt oder ein Gericht, genehmigt werden. Aus diesem Grund ist es unverhältnismässig, den Versicherungen Kompetenzen zu geben, die diejenigen der Polizei oder des Nachrichtendienstes überschreiten.»
Der Vorstand ruft seine Mitglieder auf, auch die SVP-Initiative abzulehnen. Sie will den Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) unter dem Vorwand der «Selbstbestimmung» aufheben. «Die EMRK und das internationale Recht der IAO garantieren den Arbeitnehmenden wichtige Rechte, wie das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Informationen auszutauschen», betont Giorgio Tuti. «Angestellte und Gewerkschaftsmitglieder sind abhängig von funktionsfähigen Menschenrechten. Der Text der SVP will diese rechtlichen Garantien aufheben und gefährdet die Anwendung nicht nur der EMRK, sondern auch der 43 Abkommen der IAO über den Schutz der Arbeitnehmenden, die von der Schweiz ratifiziert worden sind!»
Vivian Bologna / chf
Kommentare
Stark 08/11/2018 06:37:07
Bin mit der Interpretation und der hier veröffentlichen Aussagen über die beiden Abstimmungsempfehlungen nicht einverstanden.
Zur Überwachung: das Ziel ist, dass Sozialbetrüger aufgedeckt werden können und somit gibt es weniger Ausgaben welches sich positiv auf das Portemonnaie von uns "Büezern" auswirken wird.
Zur Selbstbestimmung: das Ziel ist, dass die direkte Demokratie / die Stimme vom Schweizer Volk gestärkt wird.
Genau diese zwei Ziele müssen meiner Ansicht nach von einer "Büezer" freundlichen Gewerkschaft unterstützt werden.