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Neue Pensionierungsmodelle und Lebensarbeitszeit bei der SBB

Win-Win-Lösungen für Personal und Unternehmung

Der seit 1. Januar gültige neue GAV von SBB und SBB Cargo schafft in den Artikeln 114 bis 118 die Basis für zwei neue – vom Unternehmen massgeblich mitfinanzierte – Vorruhestandsmodelle für bestimmte Berufsgruppen, Valida (in Form einer Stiftung) und Priora, aber auch für das Pensionierungsmodell Activa «Reduziert länger arbeiten» und für das Lebensarbeitszeitmodell Flexa. Die Details der Modelle sind in vier separaten Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern geregelt. Erklärungen dazu in diesem Dossier.

Valida betrifft obligatorisch rund 5300 Vollzeitstellen (FTE) bei SBB und SBB Cargo mit hoher körperlicher Belastung und tiefem Lohn. Bei 10 000 weiteren FTE besteht freiwillig Anrecht auf Priora. Mit Activa reduziert länger arbeiten können alle Festangestellten ausser den Valida-Berechtigten. Flexa steht allen Festangestellten offen. Grafik: ma.

Warum hatten bessere Möglichkeiten für den Altersrücktritt bei den GAV-Verhandlungen höchste Priorität für den SEV?

Weil dies einem dringenden Bedürfnis der Mitglieder entspricht, wie eine im Sommer 2013 bei SBB und SBB Cargo durchgeführte SEV-Umfrage klar gezeigt hat: 65 Prozent der 5559 Teilnehmenden bezeichneten den vorzeitigen Altersrücktritt als vordringliches Thema für die GAV-Verhandlungen. Und nur 19 Prozent beurteilten die bisherigen Vorruhestandsmöglichkeiten als genügend (siehe Box unten).
Zudem haben an den letzten SEV-Kongressen verschiedene Berufsgruppen – vor allem solche, bei denen hohe körperliche Belastungen dazu führen, dass sich Krankheitsfälle und medizinische Pensionierungen häufen – in mehreren Anträgen gefordert, dass neue Pensionierungsmodelle geschaffen werden, die es allen Mit-arbeitenden ermöglichen, rechtzeitig in Pension zu gehen, bevor sich körperliche Verschleisserscheinungen zu eigentlichen Krankheiten auswachsen. Beantragt wurde, dass der Arbeitgeber die teilweise oder vollständige Frühpensionierung mitfinanzieren muss, damit diese auch für Mitarbeitende mit tiefen Löhnen finanziell tragbar wird.

Für Berufsgruppen mit hohen körperlichen Belastungen und tiefen Löhnen wird per 1. Mai 2015 das Vorruhestandsmodell Valida geschaffen, wobei der Bezug von Leistungen erst ab 1. Mai 2016 möglich ist. Wie funktioniert Valida?

Valida ist eine Stiftung, der rund 5500 Mitarbeitende bzw. 5300 Vollzeitstellen bei SBB und SBB Cargo obligatorisch angehören – der Geltungsbereich ist in der Box auf Seite 11 erklärt. Die Berechtigten bezahlen ab 1. Mai 2015 ein Prozent des massgeblichen Lohns (= feste Jahresbezüge ohne Fahrvergünstigung FVP) in die Stiftung ein, die SBB 2,5 Prozent als Arbeitgeber-Beitrag. Zudem stellt die SBB der Stiftung ein Startkapital zur Verfügung.

Valida ermöglicht, zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter vorzeitig in Pension zu gehen oder frühestens ab Alter 60 den Beschäftigungsgrad zu senken: zum Beispiel während fünf Jahren um 20 oder 40 Prozent oder während vier Jahren um 50 Prozent (es gibt weitere Varianten). Die Valida-Stiftung bezahlt einen Lohnersatz von insgesamt maximal 24 x 65 Prozent (1560 Prozent) des massgeblichen Monatslohns, oder bei einer Teilpensionierung 48 x 32,5 Prozent oder 60 x 26 Prozent usw. Zudem bezahlt die Stiftung die nötigen Beiträge an die Pensionskasse SBB, damit die Altersrente ungekürzt bleibt. Wer sich nicht vorzeitig (teil-)pensionieren lassen will, kann auf die Stiftungsleistungen verzichten. Die Einzahlung des Lohnprozents ist aber obligatorisch.

Warum gibt es daneben das zweite Vorruhestandsmodell Priora?

Der SEV musste während den Beratungen und Verhandlungen mit der SBB zum Pensionierungsmodell Valida feststellen, dass von diesem nach den Vorschlägen der SBB viele Mitarbeitende nicht profitieren konnten, obwohl auch sie hohe Belastungen oder tiefe Einkommen haben – aber nicht beides zusammen. Deshalb brachte der SEV im Sommer 2014 das Modell Priora mit einer Finanzierung der Überbrückungspension durch die SBB auf den Tisch. In dieses Modell konnten in einem ersten Schritt 6600 Vollzeitstellen FTE geholt werden, bei denen die Belastung ebenfalls hoch ist, aber das Lohnniveau nicht genügend tief für den Zugang zu Valida. Am letzten Verhandlungstag erreichte der SEV auch noch den Einbezug weiterer 3300 FTE mit niedrigem Lohn.

Wie funktioniert Priora?

Bei ausgewählten Mitarbeiterkategorien (siehe Kasten Seite 11 unten) unterstützt die SBB ab drei Jahren vor dem ordentlichen Pensionsalter eine teilweise oder vollständige vorzeitige Pensionierung, indem sie 80 Prozent der beanspruchten Überbrückungsrente finanziert. Von dieser müssen die (Teil-)Pensionär/innen also nur 20 Prozent selber finanzieren. Die maximale Überbrückungsrente entspricht 90 Prozent der maximalen jährlichen AHV-Rente. Stand 2015: Überbrückungsrente = 90 Prozent von 28 200 Franken = 25 380 Franken (oder 2115 Franken pro Monat); davon finanziert die SBB 20 304 Franken und der/die Mitarbeitende 5076 Franken. Anders als bei Valida müssen die Mitarbeitenden bei Priora im Voraus keine Beiträge bezahlen, erhalten aber auch eine kleinere Leistung. Der Bezug der Überbrückungsrente ist auch bei Priora freiwillig und ab 1. Mai 2016 möglich.

Warum ist die SBB auf die Forderung des SEV eingegangen, bei bestimmten Berufsgruppen die Frühpensionierung mitzufinanzieren?

Auf die Frage, ob die SBB ihrem Personal mit den neuen Pensionierungsmodellen «ein Geschenk machen» wolle, antwortete SBB-Personalchef Markus Jordi im Personalmagazin «Unterwegs» 8/2014: «Die Modelle sind eine Antwort auf Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der SBB gleichermassen. (...) Für die SBB ist der grösste Treiber die aktuelle demografische Situation. Wir wollen auch unseren Ruf als attraktive Arbeitgeberin festigen.» Weiter erklärt Jordi: «Die Zahl der SBB-Mitarbeitenden über 58 wird sich in den nächsten Jahren verdoppeln, starke Jahrgänge kommen ins Pensionsalter, (...) und wir müssen einen Fachkräftemangel verhindern.»

Es gebe bei der SBB «... Mitarbeitende, die körperlich stark beansprucht sind. Sie müssen gesund in Rente gehen können.» Jordi gibt aber auch offen zu, dass die SBB aus der Finanzierung dieser Modelle selbst einen finanziellen Nutzen zieht: «... anderseits entlasten uns diese Zukunftsmodelle von Krankheitskosten und nützen uns auf dem Arbeitsmarkt.» Unerwähnt bleibt im Interview, dass die SBB nach vorzeitigen Altersrücktritten jüngere Mitarbeitende zu tieferen Löhnen anstellen kann.

Warum ist der SEV auf den SBB-Wunsch eingegangen, ein Modell zu schaffen, bei dem über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus gearbeitet wird? Das ist doch gewerkschaftspolitisch
eher problematisch …

In der Tat hilft das Modell Activa («reduziert länger arbeiten») der SBB bei der Lösung ihres ausserordentlichen demografischen Problems (siehe oben). Und es stellt das geltende Pensionsalter nicht grundsätzlich infrage, weil im Prinzip einfach nach dem ordentlichen Pensionierungsalter 64/65 die Arbeit nachgeholt wird, die wegen der zuvor erfolgten Reduktion des Beschäftigungsgrads nicht geleistet wurde. Activa ist aber auch eine gute Lösung für Mitarbeitende, die nicht von den Vorruhestandsmodellen Valida und Priora profitieren können und eine «gleitende Pensionierung» wünschen, ohne sich damit eine Renteneinbusse einzuhandeln.

Wer hat Zugang zum Modell Activa «reduziert länger arbeiten»?

Abgesehen von den Valida-Berechtigten alle Mitarbeitenden, die das 60. Altersjahr vollendet haben. Die Nutzung von Activa ist freiwillig und bedarf der Zustimmung der vorgesetzten Stelle. Diese muss ihre allfällige Ablehnung begründen. Ist der oder die Mitarbeitende damit nicht einverstanden, entscheidet die nächsthöhere Stelle.

Wie funktioniert Activa?

Mitarbeitende reduzieren den Beschäftigungsgrad vor dem ordentlichen Pensionsalter und
arbeiten maximal drei Jahre darüber hinaus. Mit der Wahl der Höhe der Reduktion und der Dauer der Weiterarbeit nach dem Pensionsalter kann man bestimmen, ob die Altersrente gleich bleibt oder ein wenig sinkt oder steigt.

Wer hat Zugang zu Flexa – dem Lebensarbeitszeitmodell?

Alle Festangestellten von SBB und SBB Cargo – auf freiwilliger Basis. Valida-Berechtigte müssen die im Rahmen von Flexa angesparte Zeit beziehen, bevor sie Valida-Leistungen beziehen können.

Wie funktioniert Flexa?

Mitarbeitende können auf einem individuellen Zeitkonto verschiedene Zeit- und/oder Geldelemente ansparen: Ende Kalenderjahr maximal 100 Stunden aus der Jahresarbeitszeit (wobei zwingend 25 Stunden auf dem Jahresarbeitszeitkonto verbleiben); die ganze Treueprämie oder Teile davon; übergesetzliche Ferienguthaben; Sonntagszulagen; Nachtzulagen; 5 oder 10 Prozent der festen Jahresbezüge oder der halbe oder ganze 13. Monatslohn. Später verwenden sie diese – maximal 3000 – Stunden als Langzeiturlaub von 4 bis 12 Wochen oder als individuelle Arbeitszeitreduktion von mindestens 3 Monaten. Findet diese unmittelbar vor der Pensionierung statt, heisst sie «gleitender Vorruhestand». Darauf hat man Anrecht, sofern man die Vorgesetzten rechtzeitig informiert; die Reduktion darf aber nicht mehr als 50 Prozent des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsgrades betragen, denn sonst drohen steuerliche Nachteile. Bei Kündigung, Invalidität oder Tod wird das Zeitguthaben ausbezahlt.

Fi

PK-Angebot

Welche Lösungen bietet die Pensionskasse SBB für den flexiblen Übergang in den Ruhestand an?

  • Möglichkeit einer vollständigen oder teilweise vorzeitigen Pensionierung und einer Überbrückungsrente ab Alter 58.
  • Übernahme von 20 Prozent der Überbrückungsrente bei vorzeitiger Pensionierung ab Alter 60.
  • Möglichkeiten der Vorfinanzierung des vorzeitigen Altersrücktritts und der Überbrückungspension (ab 40 Jahren), z. B. durch einen freiwilligen Sparbeitrag von 2 Prozent des beitragspflichtigen Lohns.
  • Persönliche Einlagen, falls das maximale Altersguthaben nicht erreicht ist.

Das Problem dieser Lösungen ist, dass nur Besserverdienende sie sich leisten können.

Kommentare

  • Katharina Wirz

    Katharina Wirz 27/04/2015 13:36:09

    Guten Tag!
    Gemäss dem Model Activa ist das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wieder(?)64? «Und es stellt das geltende Pensionsalter nicht grundsätzlich infrage, weil im Prinzip einfach nach dem ordentlichen Pensionierungsalter 64/65 die Arbeit nachgeholt wird, die wegen der zuvor erfolgten Reduktion des Beschäftigungsgrads nicht geleistet wurde.»
    Während der Sanierungsjahre der Pensionskasse SBB wurde das Pensionsalter der Frauen auf 65 erhöht. Um ein Model wählen zu können, muss doch auch das ordentliche (und verbindliche!) Pensionierungsalter bekannt sein. Ich konnte im Internet weder bei der Pensionskasse SBB noch beim HR SBB nachlesen, welches Pensionierungsalter für Frauen nun verbindlich ist.
    Freundliche Grüsse
    katharina wirz