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Förderung der Teilzeitarbeit bleibt zu oft reines Lippenbekenntnis

«Teilzeitarbeit beginnt im Kopf der Vorgesetzten»

SEV-Arbeitszeitspezialist Martin Allemann hofft, dass die SBB-Chefs die im GAV deklarierte Absicht, die Teilzeitarbeit zu fördern, künftig vermehrt leben. Der SEV-Gewerkschaftssekretär arbeitet selber Teilzeit (80%).

Martin Allemann: "Viele Chefs haben das Gefühl, nur ein 100-Prozent-Mitarbeiter sei ein guter Mitarbeiter."

kontakt.sev: Weil die SBB zu wenig Lokführer/innen hat, bewilligt sie ihnen zurzeit keine Pensenreduktionen mehr und will neue Lokführende bis 2017 nur noch zu 100 Prozent anstellen. Was sagst du dazu?

Martin Allemann: Dies trägt nicht dazu bei, dass Leute sich vermehrt um den Lokführerberuf reissen werden. Im Gegenteil: Wer Teilzeit arbeiten will, wählt diesen Beruf nicht, und somit melden sich weniger Leute. Aus meiner Sicht sollte die SBB die Teilzeit fördern, wie im GAV festgehalten. Sie zu verhindern ist kontraproduktiv.

Wird die Teilzeitarbeit bei der SBB genug gefördert, wie es ihr GAV verlangt?

Leider bleibt dieser GAV-Passus allzu oft ein reines Lippenbekenntnis. Beim Bewilligen von Teilzeitarbeit wird sehr selektiv vorgegangen, und diese wird oft verhindert.

Gewisse Teamleiter sagen, dass Pensenreduktionen kaum möglich seien, weil sie die freiwerdenden Stellenprozente mit niemandem besetzen könnten, womit ihr Team mit weniger Stellenprozenten gleich viel leisten müsste.

Das ist genau das, was dazu führt, dass Teilzeitarbeitende vom Team her unter Druck kommen: Wenn wegen ihrer Abwesenheit andere Teammitglieder mehr arbeiten müssen, weil die offenen Stellenprozente nicht besetzt werden. Diese Fälle zeigen, dass die SBB nicht gewillt ist, die Teilzeitarbeit wirklich zu fördern und zu leben. Sondern sie benutzt Teilzeitarbeitende dort, wo es ihr nützt, als Lückenfüller und verhindert Teilzeitarbeit dort, wo sie ihr nicht nützt.

Liegt das Problem vor allem bei den «kleineren» Chefs oder auf höherer Ebene?

Einerseits ist es ein Problem der Chefs, die das Gefühl haben, nur ein 100-Prozent-Mitarbeiter sei ein guter Mitarbeiter. Andererseits ist es ein Problem der Leitung, die nur deklariert, dass Teilzeitarbeit gefördert werde, aber nicht mit Direktiven durchsetzt, dass dies im ganzen Unternehmen wirklich gelebt wird.

Hat man bei der SBB schlechtere Karrierechancen, wenn man Teilzeit arbeitet?

Solange Teilzeit vielerorts verhindert wird, weil Vorgesetzte der Meinung sind, ein guter Mitarbeiter müsse an fünf Tagen in der Woche mindestens 12 Stunden für das Unternehmen verfügbar sein, so lange ist auch zu befürchten, dass Teilzeitmitarbeitende schlechtere Karrierechancen haben. Denn so lange gelten sie als schlechte Mitarbeitende, und die soll man ja nicht fördern und zu Chefs machen …

Das Problem ist also die Mentalität der Chefs?

Genau, es ist eine reine Mentalitätsfrage. Teilzeitarbeit beginnt im Kopf der Vorgesetzten. Wenn diese bereit sind, die Organisation auch auf Teilzeiter/innen auszurichten, dann funktioniert die Teilzeitarbeit, und zwar auf allen Stufen. Aber wenn es im Kopf der Vorgesetzten nicht Klick macht, wird es für Mitarbeitende, die Teilzeit arbeiten wollen, immer unüberwindbare Probleme geben.

Ein Hindernis für die Teilzeitarbeit ist auch der damit verbundene Lohnverzicht, den sich nicht alle leisten können. Ist Teilzeitarbeit also ein Luxus für Gutverdienende?

Teilzeiter/innen sind darauf angewiesen, dass der Lohnteil, auf den sie verzichten, durch das Einkommen ihrer Partner/innen aufgefüllt wird. Oder sie haben die Lebenseinstellung, dass sie mit weniger Lohn leben können. Andernfalls können sie nicht Teilzeit arbeiten. Es ist schon ein wenig eine Form für «Privilegierte»: aber nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch vom Umfeld her, das Teilzeitarbeit überhaupt ermöglicht. Es ist auch eine Geldfrage, aber nicht nur. Wenn sich zum Beispiel Paare eine Stelle teilen wollen, was beim Zugpersonal eigentlich gut machbar wäre, werden ihnen manchmal Steine in den Weg gelegt. Beispielsweise, indem zwischen dem Dienstschluss des einen Elternteils und dem Dienstbeginn des andern nicht genügend Zeit eingeplant wird, um eine nahtlose Kinderbeaufsichtigung zu ermöglichen.

Welche Erfahrungen hast du selbst als Teilzeitmann gemacht?

Ich finde Teilzeit eine gute Form, um sich am Familienleben beteiligen zu können und die Hausarbeit in der Familie besser zu verteilen. So sehe auch ich die Kinder aufwachsen, und meine Frau kann ebenfalls arbeiten gehen. Teilzeitarbeit erfordert aber mehr Organisation und Planung. Wenn man nur vier Tage in der Woche verfügbar ist, muss man selbst flexibler sein, aber auch der Arbeitgeber. Dieser muss akzeptieren, dass man nicht jeden Tag für ihn da sein kann, weil man Kinder betreut.

Hast du schon in deiner Zeit als Lokführer bei der SBB Teilzeit gearbeitet?

Nein, das war damals – 1981 bis 1989 – gar kein Thema. Eine Hürde dafür war der Militärdienst. Pensen unter 90 Prozent wurden damals eh nicht bewilligt.

Seit 1989 arbeitest du beim SEV, seit 2000 zu 80 Prozent: Ist Teilzeitarbeit beim SEV kein Problem?

Es braucht eine gewisse Koordination und Flexibilität beider Seiten. Mittlerweile hat der SEV relativ viele Mitarbeitende, die Teilzeit arbeiten.

Soll die Gewerkschaft von allen Unternehmen fordern, dass alle Mitarbeitenden, die Teilzeit arbeiten wollen, dies tun können, ohne Benachteiligungen?

Ja. Alle Unternehmen sollen ihre Strukturen und alles so ausrichten, dass Teilzeitarbeit auf allen Stufen möglich ist. Wichtig ist, dass man in einem neuen Arbeitsvertrag klar regelt, in welcher Form die Teilzeitarbeit geleistet wird und wie die zusätzlich anfallende Freizeit bezogen werden kann. Sonst müssen Teilzeitarbeitende zum Beispiel in frequenzstarken Monaten zu 100 Prozent arbeiten und in andern nur zu 40 Prozent, sodass sie sich zu Recht als Lückenfüller/innen ausgenutzt fühlen. Deshalb haben wir im Artikel 53 des SBB-GAV Punkte festgehalten, die vertraglich geregelt werden müssen (siehe Info-Box unten).

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GAV SBB, Art. 53 "Teilzeitmodell":

1 Teilzeitarbeit wird auf allen Stufen und in allen Formen gefördert.

2 Das zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Vorgesetzter oder Vorgesetztem vereinbarte Modell ist schriftlich festzuhalten.

3 Bei einer Änderung des Beschäftigungsgrades oder beim Neuabschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags müssen insbesondere folgende Punkte schriftlich vereinbart werden:

  • Beschäftigungsgrad;
  • Teilzeitmodell, z.B. tägliche Reduktion der Arbeitszeit oder zusätzliche arbeitsfreie Tage;
  • Bezugszeitpunkt der zusätzlichen arbeitsfreien Tage, z.B. wöchentlich, monatlich oder auch blockweise;
  • Wochenendeinsätze bei betrieblicher Fünftagewoche.

Bestimmungen zur Teilzeit gibt’s auch in den GAV-Artikeln 55 (tägliche Sollarbeitszeit) und 74, wo es u.a. heisst: «Teilzeitbeschäftigte haben denselben Anspruch auf Ferien wie Vollzeitbeschäftigte.»

Damit Teilzeitangestellte ihr Privatleben nicht mehr ganz dem Beruf unterordnen müssen, verlangt der SBB-GAV im Artikel 53 eine schriftliche Regelung des Teilzeitmodells.