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Ab 2016 neue Berechnungsgrundlagen für Altersrenten

Pensionskasse SBB wirft Schatten voraus

Das SBB-Personal hat von seiner Pensionskasse dicke Post erhalten: Neue Berechnungsgrundlagen würden zu Kürzungen der Renten führen – wenn nicht mehr Geld hereinkommt. Der SEV verhandelt darüber mit der SBB.

Für ein stabiles Pensionskassengebäude ist viel Geld nötig.

Der Deckungsgrad der Pensionskasse SBB liegt seit längerer Zeit deutlich über 100 Prozent; letztes Jahr profitierte sie wie alle Pensionskassen von der Börsenentwicklung. Im schweizerischen Vergleich wirtschaftet die PK SBB eher über dem Durchschnitt. Dennoch ist der Ausblick düster: Weil die Menschen immer älter werden und das angesparte Geld kaum noch Zinsen trägt, geht die Rechnung nicht mehr auf. Das ist eine wirtschaftliche Logik. Nur folgen die Lebenskosten im Alter einer andern Logik: Das Leben wird nicht billiger, insbesondere die Gesundheitskosten steigen Jahr für Jahr an.

Verheerende Gegenläufigkeit

Nun hat die Pensionskasse SBB ihren Versicherten mitgeteilt, dass sie auf 2016 die Berechnungsgrundlagen verändert. Als Reaktion auf die niedrigen Kapital-Zinsen senkt sie den technischen Zins von 3 auf 2,5 Prozent (womit das angesparte Kapital weniger weit reicht). Andererseits führt sie sogenannte Generationentafeln ein, die mit einer höheren theoretischen Lebenserwartung rechnen (womit das angesparte Kapital weiter reichen müsste). Die Pensionskasse geht dabei von der Annahme aus, dass die Lebenserwartung während der Lebensdauer der Menschen, die jetzt neu in Rente gehen, laufend weiter steigen wird, diese also auch länger Renten beziehen werden.

Diese beiden Massnahmen wirken rechnerisch gegenläufig: Weniger Geld für eine längere Lebenserwartung.

Damit das Geld dennoch genügend weit reicht, senkt die Pensionskasse den Umwandlungssatz, der festlegt, welcher Anteil des angesparten Geldes pro Jahr als Rente ausbezahlt wird. Für einen 65-jährigen, der 2016 pensioniert wird, setzt die Pensionskasse diesen Satz auf 5,22 Prozent an. Zurzeit liegt der Umwandlungssatz bei 5,85 Prozent.

Der gesetzliche Umwandlungssatz liegt in der Schweiz nach wie vor bei 6,8 Prozent; da die Leistungen der Pensionskasse SBB insgesamt aber deutlich über das gesetzliche Minimum hinausgehen, darf sie den Umwandlungssatz so tief ansetzen. Damit allerdings noch nicht genug: Aufgrund der Annahme der laufend steigenden Lebenserwartung wird dieser Umwandlungssatz jährlich weiter gesenkt.

Viel mehr Geld nötig

Dies alles würde laufend zu tieferen Renten führen. Dies würde für Leute mit tieferen Einkommen den Nutzen der neuen Pensionierungsmodelle (siehe Dossier ab Seite 10) in Frage stellen. Das will die SBB als Arbeitgeberin aber nicht; sie hat klar angekündigt, dass die Renten nicht sinken werden. Die Rechnung ist deshalb einfach: Es braucht mehr Geld, mehr Kapital auf jedem einzelnen Konto jedes Einzelnen, der pensioniert wird. Die Pensionskasse beziffert den Gesamtbetrag, der nötig ist, um Renteneinbussen zu verhindern, auf sage und schreibe 1,6 Milliarden Franken.

Eine Massnahme, um dies zu erreichen, hat der Stiftungrat der Pensionskasse beschlossen: Die Sparbeiträge (in Form der Lohnabzüge) werden ab 2016 um 2,5 Prozentpunkte erhöht. Das Unternehmen und das Personal tragen diese Erhöhung zur Hälfte, also je 1,25 Prozent. Etwas verwirrlich war, dass im letzten Dezember beim Lohnabschluss für die Jahre 2015/2016 die Zahl von 2 Prozent publiziert wurde; diese bezog sich aber nicht auf den persönlichen versicherten Lohn, sondern auf die gesamte Lohnsumme der SBB.

Diese Massnahme würde jedoch bei weitem nicht ausreichen, um Rentenkürzungen zu verhindern, insbesondere bei Leuten, die kurz vor der Pensionierung stehen. Zwar hat die Pensionskasse für diesen Fall gewisse Reserven gebildet, aber die SBB wird zusätzlich einen hohen Betrag in die Pensionskasse einschiessen müssen; die Rede ist von mehreren hundert Millionen Franken.

Wer bezahlt?

Niedrige Zinsen, hohe Lebenserwartung, daraus folgend tiefere Umwandlungssätze und entsprechend ein grosser Bedarf an zusätzlichem Kapital: Der SEV setzt sich intensiv dafür ein, dass diese Abfederungsmassnahmen von der SBB erbracht werden. Zurzeit sind dazu Verhandlungen zwischen SBB, SEV und den übrigen Personalverbänden im Gang. «Die SBB erwartet, dass sich das Personal ebenfalls in einem gewissen Ausmass daran beteiligt – über den bereits beschlossenen Lohnabzug hi-
naus», erklärt SEV-Vizepräsident Manuel Avallone. Noch gibt es keine Einigung. Auf Ende Februar hat der SEV eine GAV-Konferenz angesetzt, um das Thema mit der Basis zu diskutieren.

Laufende Renten bleiben unangetastet

Ein absolut zentrales Prinzip bleibt bei allen diesen Veränderungen bestehen: Wer einmal pensioniert ist, hat seine Rente auf sicher: Nachträglich werden keine Renten gekürzt, und auch das von der Pensionskasse und der SBB lange Zeit favorisierte System der flexiblen Rente («Wackelrente») wird nicht eingeführt. 

Peter Moor

Kommentare

  • Hofmann Paul ehemaliger APV Präs.Luzern

    Hofmann Paul ehemaliger APV Präs.Luzern 10/02/2015 15:08:15

    Wann gibt es entlich für die Pensionierten ein teuerungsgleich? Ich erwarte vom SEV das sie die pensionierten nicht vergessen und bei der Pensionskasse für einen teuerungsausgleich kämpfen. Denn alles wird teuer voralem die Gesundheitskosten.

    Mit kollegialen Grüssen

    Paul

  • Cavin Claude

    Cavin Claude 20/04/2015 23:52:33

    Les Agents de la Manoeuvre, conducteurs de Locs qui ont un travail dûre, par tous les temps , horaires irréguliers. Doivent avoir la retraitre systématiquement à 60 ans COMME CERTAINES BRANCHES DU BÀTIMENT. Pas beaucoup d'agents de la manoeuvres arrivent à 65 ans intact. Merci de lutter pouer cela.