| Aktuell / SEV Zeitung

GAV-Konferenz SBB und SBB Cargo klärt offene Punkte im Mandat der Verhandlungsdelegation

Die Garantien sind «nicht verhandelbar»

Präzisierungen zum Verhandlungsmandat standen im Mittelpunkt der ersten GAV-Konferenz nach Aufnahme der Verhandlungen.

Manuel Avallone eröffnet die GAV-Konferenz.

Nach vier Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften und jener der SBB ist die Ausgangslage soweit geklärt, dass in der nächsten Runde erste inhaltliche Verhandlungen geführt werden können. SEV-Vizepräsident Manuel Avallone, Delegationsleiter der Gewerkschaften, wollte deshalb die GAVKonferenz nutzen, um einzelne Punkte im Verhandlungsmandat klären zu lassen.

Fünf Verhandlungsfelder

Bei der Auslegeordnung der Forderungen beider Seiten haben sich fünf Verhandlungsfelder herauskristallisiert: Es sind die Bereiche Lohn und Zulagen, Pensionierungsmodelle, Arbeitszeit, Allgemeines/Rechtliches sowie die Berufliche Neuorientierung.

Garantien sichern

Gleich zu Beginn kam jedoch das Thema der Garantien zur Sprache, die als Folge des neuen Lohnsystems mit dem letzten GAV geschaffen wurden. Hier waren sich die Delegierten absolut einig: Es gibt kein Mandat, über diese Garantien in irgendeiner Form zu verhandeln; deren Weiterführung kann nicht infrage gestellt werden.

GAV vor Gesetz

Gleich in zwei Punkten stellte die GAV-Konferenz auch klar, dass sie eigenständige Regelungen im Gesamtarbeitsvertrag erwartet, weil gesetzliche Grundlagen geändert wurden oder demnächst geändert werden. Dies gilt einerseits für Verschlechterungen, die beim Bundespersonalgesetz vorgenommen wurden, andererseits für die Änderungen des Geltungsbereichs beim Arbeitszeitgesetz, die in den nächsten Jahren im Parlament behandelt werden.

Wichtig ist den Delegierten auch die differenzierte Betrachtung der BAR, der bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen. Eine Vereinheitlichung dieser Regelung würde den Grundgedanken ins Absurde führen: Genau weil es unterschiedliche Bedürfnisse gibt, werden in den BAR unterschiedliche Regelungen getroffen, und daran soll sich nichts ändern.

«Contrat social» nicht antasten

Ein Dauerbrenner aller GAV-Verhandlungen ist der «Contrat social», also der Kündigungsschutz bei Reorganisationen. Dieser hat sich nach übereinstimmender Meinung der Delegierten bewährt und bleibt im Grundsatz unantastbar. Sowohl das Unternehmen als auch das Personal profitieren davon, wurde klar festgehalten.

Pensionierungsmodelle in Sicht

Der Grundtenor zu den bevorstehenden Verhandlungen ist deutlich: Sie werden schwierig, da die SBB deutlich mehr nehmen als geben will. Aus einzelnen vorbereitenden Arbeitsgruppen kamen jedoch auch positive Signale. So zeichnet sich eine Palette von Pensionierungsmodellen ab, die auch den Bedürfnissen der SEV-Mitglieder entsprechen; diese hatten letztes Jahr in der GAV-Umfrage dieses Thema zuoberst auf ihre Themenliste gesetzt. Auch zu einer Regelung der Temporäranstellungen scheint die SBB offene Ohren zu haben. 

Peter Moor

Bekenntnis zur Peko in der heutigen Form

Viel zu reden gab an der GAV-Konferenz die «betriebliche Mitwirkung», also die Organisation der Personalkommissionen. Mehrere Redner hielten fest, dass in den ersten Jahren nach der Schaffung der Personalkommissionen Schwierigkeiten bestanden, deren Zu- ständigkeit und Funktionieren festzulegen. Das habe sich in der Zwi- schenzeit aber geändert: Die Personalkommissionen hätten sich auf allen drei Ebenen (Fläche, Divisionen, Konzern) etabliert und eine ei- gene Stimme entwickelt. «Die SBB will die Pekos beschneiden, weil sie ihre Aufgaben zu gut wahrnehmen», vermutete ein Redner an der GAV-Konferenz.

Mehrere Redner betonten, dass eine gute Koordination zwischen Gewerkschaft und Personalkommissionen erforderlich sei, damit man nicht gegeneinander ausgespielt werde. Insgesamt hält aber die GAV-Konferenz klar fest, dass sich die Pekos heute bewähren und deshalb keine grundlegenden Änderungen angebracht sind.  pmo

Hast du einen Kommentar oder eine Frage zum Artikel? Schicke eine Mail an den/die Autor:in oder an