Arbeitszeit für Angestellte von Bergbahnen
Sie arbeiten bei einer Bergbahn und haben sich Fragen bezüglich Ihrer Arbeits- und Ruhezeit gestellt? Fragen wie:
- Wie viel darf ich arbeiten?
- Wie lange muss ich Pause machen?
- Was wenn ich auswärts Pause machen muss?
- Wie kurz dürfen meine «Übergänge» sein?
- Auf wie viele Ruhetage habe ich Anspruch?
Das Arbeitszeitgesetz und die zugehörige Verordnung (AZG und AZGV) regeln die Arbeitszeit auch für die Arbeitnehmenden von touristischen Bahnen. Wir haben versucht möglichst übersichtlich das wichtigste zusammenzustellen. Da das AZG und die AZGV sehr weitreichend sind, ist diese Darstellung aber keinesfalls abschliessend. Ein Blick in das Gesetz ist in den meisten Fällen unumgänglich.
Kürzestübersicht AZG/AZGV bei Seilbahnen
Das Gesetz und die zugehörige Verordnung (AZG und AZGV) in einer synoptischen Darstellung können Sie hier herunterladen:
Synoptische Darstellung AZG/AZGV
Bei Fragen rund um die Arbeitszeit wenden Sie sich an unser Zentralsekretariat,
Martin Allemann, 031 357 57 57 oder .
Der SEV bei touristischen Bahnen
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV ist die grösste und stärkste Gewerkschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs (öV) und der Touristischen Bahnen. Sie organisiert das Personal in den Branchen Bahn, Bus/Nahverkehr, Schifffahrt, Touristische Bahnen sowie Luftverkehr.