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Luftverkehr – Bodenpersonal

Swiss: Corona-Prämien: Ja – Krisen-GAV: Nein! SEV-GATA zieht vor Gericht

Widersprüchliche Swiss: Trotz Personalmangel wendet sie den Krisen-GAV an und spricht zugleich Prämien und variable Vergütungen in ähnlicher Höhe wie das Sparpotenzial des Krisen-GAV. Foto: Swiss.

Die Swiss hat heute Corona-Prämien und variable Vergütungen angekündigt – einseitig ohne Verhandlungen mit den Gewerkschaften, die längst eine finanzielle Anerkennung der ausserordentlichen Leistungen des Personals während der Pandemie gefordert hatten. Zugleich hält die Swiss an der Anwendung des Krisen-GAV per 1. März 2022 fest, der dem Bodenpersonal faktisch die Corona-Prämien und variablen Vergütungen wieder wegnimmt. «Dieses widersprüchliche Verhalten des Managements ist untragbar, ja eine Provokation!», sagt Philipp Hadorn, Präsident der Bodenpersonalgewerkschaft SEV-GATA. «Wir ziehen nun gegen die vereinbarungswidrige Umsetzung des Krisen-GAV vor Gericht.»

Der Krisen-GAV sieht insbesondere die temporäre Streichung von einem Drittel des 13. Monatslohns und der Performance-Prämie vor und sollte laut Vereinbarung vom 29. Januar 2021 bei Bedarf erst nach dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit in Kraft treten. «Die Swiss hat die Kurzarbeit per 1. März 2022 beendet, als Kurzarbeit weiterhin möglich war, somit erfolgte die Umsetzung illegal. Dagegen bereiten wir nun eine Klage vor, die gemäss einem Gutachten berechtigt und erfolgversprechend ist», erklärt Philipp Hadorn.

«Nach der Fehleinschätzung mit der unsäglichen Restrukturierung während der Corona-Krise leidet die Swiss aktuell unter Personalmangel. Trotzdem wendet sie den Krisen-GAV an, kündigt gleichzeitig Prämien und variable Vergütungen in ähnlicher Höhe wie das Sparpotenzial des Krisen-GAV an und erwartet dafür vom Personal Dankbarkeit und volle Motivation», fasst Hadorn die Widersprüchlichkeit der Swiss-Leitung zusammen.

«Schade, dass die Swiss die miserablen Resultate der Personalzufriedenheitserhebung und die Mahnungen von Gewerkschaften in den Wind schlägt. Der Entscheid liegt nun bei der Swiss, ob sie sich während dem Sommerferienverkehr mit Personalunterbestand auch noch mit Rechtsstreitereien belasten will», sagt Hadorn, der sich mit Partnerorganisationen erfolgreich für staatliche Unterstützung und verlängerte Kurzarbeitsentschädigungen in der Luftfahrt während der Corona-Krise eingesetzt hat.

Bereits in Vorbereitung sind auch Klagen gegen Swiss von Mitarbeitenden wegen der Verletzung des gesetzlichen Konsultationsverfahrens bei der Massenentlassung im letzten Frühling, die von SEV-GATA unterstützt werden.

Für weitere Auskünfte:

Philipp Hadorn, Gewerkschaftssekretär SEV und Präsident SEV-GATA, 079 600 96 70

Wer sind wir?

SEV-GATA (Groundstaff Aviation Technics and Administration), die Gewerkschaft des Bodenpersonals der Luftfahrt, setzt sich ein für Mitglieder aus den verschiedensten Betrieben wie z.B. Swiss Int. Air Lines Ltd., Swissport, SBS, Engie, ISS, Vebego etc. SEV-GATA ist die Abteilung Luftverkehr des SEV, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals. Der SEV ist mit rund 40'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

www.sev-gata.ch