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Neues Bahnpolizeigesetz im Nationalrat gescheitert

SEV für öffentliche Bahnpolizei und gegen Liberalisierung

Der Nationalrat hat in der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr klar abgelehnt. Damit ist die Privatisierung der Bahnpolizei vom Tisch. Für den SEV ist dies sehr erfreulich, hatte sie sich doch immer für eine Bahnpolizei ausgesprochen, die unter öffentlicher Führung steht.

Für den Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV war es während der ganzen parlamentarischen Beratung störend, dass die Politik hoheitliche Aufgaben an privat kontrollierte Unternehmen vergeben wollte. Erst in der Schlussabstimmung wurde heute diese Entwicklung doch noch gestoppt. Einmal mehr hat in der Schweiz damit die Vernunft gesiegt – eine weitere Liberalisierung ist gescheitert.

Der SEV hat von Anfang an die Privatisierung bekämpft. Vor der Debatte im Ständerat im Herbst 2008 hatte der SEV zusammen mit andern Organisationen (unter anderem Amnesty International, Polizeibeamtenverband, Ebenrainkonferenz) erklärt, dass eine Privatisierung der Bahnpolizei der falsche Weg und der Sicherheit im öffentlichen Verkehrssystem abträglich sei.

Damit gilt vorerst das bestehende Recht weiter, das die Sicherheitsaufgaben den Unternehmen zuteilt. Diese sind – auch wenn sie im Volksmund Privatbahnen heissen – praktisch durchwegs mehrheitlich oder ausschliesslich im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden, womit die hoheitlichen, polizeilichen Aufgaben auch richtig angesiedelt sind. Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr ist und bleibt auf einem hohen Niveau; die Absicht der SBB, die Hoheit über die Bahnpolizei wieder verstärkt zu übernehmen, zeigt in die richtige Richtung. Wichtig ist dem SEV, dass mit diesem Signal des Parlamentes wieder Ruhe ins Bahnpolizeikorps einkehrt. Nach dem heutigen Entscheid ist klar, dass dieses den Status als Polizei behalten wird.

Dennoch wird sich ein neuer Anlauf für ein Gesetz aufdrängen, da die Bahnpolizei eine moderne Gesetzesgrundlage braucht. Der SEV spricht sich für eine öffentliche Bahnpolizei aus, die Teil der Bahninfrastruktur ist. So könnte die SBB beauftragt werden, eine Bahnpolizei aufzubauen, die für alle Transportunternehmungen Leistungen erbringt. Denkbar ist auch eine Bahnpolizei, die von einem gemeinsamen Unternehmen im Besitz der Transportunternehmungen geführt wird.

Die weiteren Bestimmungen im ersten Paket der Bahnreform 2 (Revision der öV-Erlasse; RöVE) wurden hingegen vom Parlament angenommen. Der SEV ist skeptisch gegenüber der Gewinnausschüttungsmöglichkeit für abgeltungsberechtigte Sparten. Hingegen ist er hoch erfreut darüber, dass im neuen Personenbeförderungsgesetz die Unternehmen verpflichtet werden, branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.


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