Erfolg vor Schiedsgericht
SBB muss zwei Prozent zahlen
Der Gang vors Schiedsgericht hat sich gelohnt: Das SBB-Personal erhält eine Prämie und individuelle Erhöhungen, die zusammen im Durchschnitt 2 Prozent mehr Lohn bedeuten – die Personalverbände hatten die Lohnverhandlungen abgebrochen, als die SBB nicht über 1,4 Prozent hinaus gehen wollte. Für alle gibt es nun eine einmalige Prämie von 1000 Franken, zudem stehen 0,8 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung.
Erfolg für die Verhandlungsdelegation der Personalverbände: Das Schiedsgericht ist ihren Forderungen weit mehr gefolgt als jenen der SBB. Die zweiteilige Lohnmassnahme für das Jahr 2006 entspricht zwei Prozent der SBB-Lohnsumme.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB, die dem GAV unterstellt sind, gibt es 1000 Franken als einmalige Prämie, unabhängig von der persönlichen Einstufung. Mit 0,8 Prozent können zudem individuelle Lohnerhöhungen im Rahmen der regulären Anstiege und aus den Personalbeurteilungen finanziert werden. SEV-Vizepräsident François Gatabin, der die Personalverbände vor dem Schiedsgericht vertrat, zeigt sich zufrieden: „Es war richtig, in den Verhandlungen hart zu bleiben. Das Urteil zeigt, dass unsere Forderungen gerechtfertigt waren.“ Der Gang vors Schiedsgericht soll dennoch eine Ausnahme bleiben; die Personalverbände vertrauen darauf, in den nächsten Jahren wieder in Verhandlungen zum Ziel zu kommen.
Ursprünglich waren die Verbände mit der schweizweit einheitlichen Forderung nach einer Lohnerhöhung von 3 Prozent in die Verhandlungen eingestiegen. Sie waren der SBB in mehreren Schritten entgegengekommen, hatten aber nicht auf die vom Unternehmen letztlich vorgeschlagenen 1,4 Prozent eingehen können. So kam es erstmals zur Verhandlung vor Schiedsgericht. Dort kam es erneut nicht zu einer Einigung, so dass das Gericht den Entscheid fällen musste, der nun im Bereich der 2,1 Prozent Lohnerhöhung liegt, die Branchendurchschnitt sind.
Ein Wermutstropfen bleibt: Die Prämie ist eine einmalige Zahlung und damit nicht versichert. Sie stellt also keine Lohnerhöhung dar, die auch auf folgende Jahre wirken würde.
Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband SEV, die christliche Gewerkschaft Service Public und Dienstleistungen transfair, der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs KVöV sowie der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter VSLF bildeten für die Lohnverhandlungen mit der SBB AG eine Verhandlungsgemeinschaft. In diesen vier Gewerkschaften sind insgesamt 85 Prozent der SBB-Mitarbeitenden organisiert.