Abstimmung 18. Juni 2023
JA zum Klimaschutz-Gesetz
Der SEV sagt Ja zum Klimaschutz-Gesetz, Nein zur OECD-Steuer und Ja zum Covid-19-Gesetz. Warum?
Einstimmig sagen die Mitglieder des SEV-Vorstands Ja zum Klimaschutz-Gesetz. Offiziell heisst das Gesetz «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit». Es definiert die Ziele im Klimaschutz, nämlich die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 75 % zu senken, bis 2050 auf Netto-Null. Netto-Null bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestossen werden, als ihr mit natürlichem oder technischem Senken wieder entzogen werden können. Erreichen wollen Bundesrat und Parlament dieses Ziel mit Massnahmen bei Gebäuden, in Industrie und Verkehr ohne Verbote.
Das Klimagesetz nützt auch dem öV
Um den Ausstoss von Treibhausgasen im Verkehr zu vermindern, müssen der öffentliche Verkehr und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene gefördert werden. Mit anderen Worten: Der Bereich, den der SEV vertritt, ist nicht nur besonders betroffen von diesem Gesetz, sondern trägt wesentlich zur Erreichung des ambitionierten Ziels bei.
Neben Reduktionszielen definiert das Klimaschutz-Gesetz auch finanzielle Anreize. Finanziell gefördert wird der Umstieg bei den Heizungen. Wer vom Heizen mit fossilen Energieträgern, wie Öl oder Gas, auf klimafreundliche Heizungen, wie Wärmepumpen, umsteigen will, erhält eine Entschädigung. Das macht den Umstieg auch sozial verträglicher. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können zukünftig nicht einfach die hohen Investitionskosten für eine Heizung auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen. Hinzu kommt, dass das Heizen mit klimafreundlichen Energieträgern künftig in der Regel preiswerter ist. Das bedeutet, Wohnen könnte dank dem neuen Gesetz sogar billiger werden.
Ein weiterer Anreiz wird für Unternehmungen geschaffen, die Abläufe verändern und in innovative Technologien investieren, die dem Klimaschutz dienen. Auch hier zahlt der Bund Geldbeträge aus. Innovative Betriebe werden belohnt, was wiederum zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen kann. Das Klimaschutz-Gesetz ist also aus gewerkschaftlicher Sicht durchaus unterstützungswürdig.
Falsche Umsetzung
Nein hingegen sagt der Vorstand des SEV zum neuen Steuergesetz. Die OECD-Steuer ist grundsätzlich eine gute Idee: Unternehmen, die über 750 Mio. Franken Umsatz machen, müssen mindestens 15 % Gewinnsteuern zahlen. Das Problem ist derzeit, dass viele Grosskonzerne dort, wo sie das grosse Geld machen, keine oder kaum Steuern bezahlen. Das passiert, weil sie die Gewinne in Steueroasen verschieben. Auch die Schweiz ist ein Land, das von diesem Mechanismus profitiert, insbesondere steuergünstige Kantone wie Zug oder Basel-Stadt. Mit der Mindeststeuer, die von der OECD gefordert wird, soll dafür gesorgt werden, dass mehr Geld ins Gemeinwohl fliesst, statt in die Taschen einiger weniger Reicher. Leider hat das Schweizer Parlament bei der Umsetzung der Steuer einmal mehr in erster Linie die Konzerne berücksichtigt und nicht die Bevölkerung. Statt in Aufgaben des Bundes soll das Geld in die Kantone fliessen, die wegen der Steuerreform am meisten verlieren, also in Kantone wie Zug oder Basel-Stadt. Diese dürfen das Geld dann einsetzen, um beispielsweise die Einkommenssteuern zu senken. Das heisst, am meisten profitieren am Schluss die grossen Einkommen, also höchstwahrscheinlich das Management ebendieser Grosskonzerne, die eigentlich stärker belastet werden sollten.
Der SEV ist nicht grundsätzlich gegen die OECD-Steuer, fordert aber eine Neuverhandlung im Parlament. Mit einem Nein wird also nicht ein Gesetz verhindert, sondern ein schlechtes Gesetz an den Absender zurückgeschickt. Eine sozialere Umsetzung der OECD-Steuer wäre das Resultat, denn dass das Gesetz kommen muss, steht nicht zur Diskussion.
Ebenfalls Ja sagt der Vorstand zum Covid-19-Gesetz, das verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ermöglicht, sollte sie zurückkommen.