Kongress 2009

Positionspapier 3: Soziales

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AHV-Revision

Die erste Version der 11. AHV-Revision konnten die Gewerkschaften mit dem Referendum verhindern. Der AHV geht es nämlich entgegen den Schwarzmalereien des Bundesrates gut. Der Bundesrat hat einen Leistungsabbau auf Kosten der Frauen vor. Frauen sind in der Altersvorsorge nach wie vor benachteiligt, sprich Lohndiskriminierung, Tragen der Hauptlast bei Betreuungsarbeit, Teilzeitanstellungen und prekäre Arbeitsbedingungen. Für ältere Frauen kommt der schwierige Arbeitsmarkt dazu. Aus diesen Gründen ist es eminent wichtig, dass die Gewerkschaften die Altersvorsorge-Debatte gleichstellungs- und sozialpolitisch führen. Ein Abbau der AHV kommt nicht in Frage. Im Gegenteil muss die AHV als erste Säule der Altersvorsorge weiter gestärkt werden. Angesichts der Wirtschaftskrise ist offensichtlich geworden, dass ein Ausbau der AHV – allenfalls zulasten der Pensionskassen – zwingend ist.

Sanierung der Pensionskassen

Der Bundesrat hat im Herbst 2008 eine Vernehmlassung mit vier Sanierungsvarianten für die Pensionskasse SBB eröffnet. Der Bundesrat favorisiert die Variante „erweiterte Gründungsausfinanzierung“, die der Pensionskasse SBB etwa 662 Millionen Franken bringen würde. Der SEV fordert dagegen vom Bundesrat die Beteiligung am Sanierungskonzept der SBB, das eine richtige Ausfinanzierung mit etwa 3,2 Milliarden Franken ermöglichen würde. Voraussichtlich im Sommer 2009 wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft unterbreiten.

Der SEV nimmt aktiv Einfluss im politischen Prozess und wird die Parlamentsmitglieder zu überzeugen versuchen, die Fehler bei der Ausfinanzierung der PK SBB zu korrigieren. Nur mit einer richtigen Sanierung kann die PK SBB dem Verschuldungskreislauf entkommen.

Die Finanzkrise und die Börsenbaisse haben die Situation der Pensionskassen massiv verschlechtert. Es sind nun besonnene Entscheide gefragt. Sanierungsbemühungen einseitig zu Lasten der Versicherten kommen nicht in Frage. Bei den Pensionskassen SBB und Ascoop sind die Massnahmen aufgrund der Wirtschaftskrise klar von jenen zu trennen, die auf frühere Fehler bei der Ausfinanzierung zurückgehen.

Sind aufgrund der Wirtschaftsentwicklung in den kommenden Jahren Sanierungsmassnahmen unausweichlich, müssen die Unternehmen ihren Anteil daran leisten. Es ist für den SEV denkbar, dass die SBB ihre vielen ungenutzten Bahnareale für die Sanierung der Pensionskasse einsetzt.

Gleiches gilt für die Pensionskasse Ascoop, die trotz schlechten Voraussetzungen mit ihrem Vorsorgekapital weit überdurchschnittliche Leistungen erreicht. Eine gleichwertige Sanierungslösung für die Ascoop wie für die Pensionskasse SBB ist ebenfalls dringlich. Auch hier müssen Bundesrat, Parlament und die anderen Eigentümer mithelfen, die dringend nötige Sanierung zu unterstützen.

IV-Finanzierung

Die Invalidenversicherung hat grosse finanzielle Probleme wegen einer chronischen Unterfinanzierung und einer starken Zunahme der Rentnerinnen und Rentner während vielen Jahren. Diese Probleme gefährden auch die AHV. Die Entschuldung und finanzielle Konsolidierung der IV muss dringend an die Hand genommen werden. Die temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer ist deshalb zwingend. Allfällige Defizite der IV sollen in Zukunft nicht mehr von der AHV, sondern vom Bund finanziert werden.

Arbeitslosenversicherung

Gerade in der wirtschaftlich schwierigen Zeit dürfen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht geschmälert werden. Die Arbeitslosenversicherung gibt allen Erwerbstätigen einen Rückhalt und garantiert, dass es bei einem allfälligen Jobverlust nicht ganz so schlimm kommt. Würde diese Aussicht fehlen, würden viele Arbeitnehmende bei schlechten wirtschaftlichen Aussichten ihren Konsum reduzieren und damit die Krise verschärfen. Die ALV muss mit vorübergehend höheren Beiträgen saniert werden. Zudem muss die zulässige Dauer für Kurzarbeit verlängert werden, um überstürzte Arbeitsplatzabbaumassnahmen zu verhindern. Der Wiedereinstieg von Arbeitslosen soll mit Bildung verbessert und gefördert werden.

Mitarbeitende im Ruhestand

Der SEV setzt sich für die Anliegen der Mitarbeiter im Ruhestand und deren Ehepartner/Witwen ein, besonders bezüglich:

Pensionskasse

  • Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs auf den Renten
  • Bemessung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise
  • Keine Rentnerkasse SBB und ASCOOP ohne Bundesgarantie
  • Keine Kürzung von Pensionskassenrenten

FVP

  • Gewährung eines moderaten Anspruchs, der als Anerkennung der jahrzehntelangen Arbeitsleistungen gewertet werden kann und dem alternden Pensionierten respektive seiner Ehefrau/Witwe noch eine kostengünstige Mobilität bis zum Lebensende gewährleistet.