Kongress 2015
Positionspapier Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
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Den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit widmet der SEV die volle Aufmerksamkeit. Faktoren wie Stress und Flexibilisierung haben auf die Gesundheit und die Arbeitssicherheit negative Auswirkungen.
Damit die Bedürfnisse und Anliegen möglichst wirksam in die Unternehmungen einfliessen können, ist eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalkommissionen unabdingbar.
Gewalt und Aggressionen gegen das Personal
Der Schutz des Personals gegen Gewalt und Aggressionen hat für den SEV oberste Priorität. Die Unternehmungen stehen in der Pflicht: Sie müssen alles dafür tun, dass die Gesundheit und die Sicherheit des Personals gewährleistet sind. Bund, Kantone und Gemeinden sind jedoch ebenfalls gefordert, da politische Lösungen gefunden werden müssen, damit die Gewalt im öffentlichen Raum abnimmt.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Die Unternehmung sind verpflichtet, Massnahmen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu treffen. Vorschriften und Schutzkleidung genügen aber oft nicht. Komplexere Arbeitsabläufe unter grossem Zeitdruck erhöhen das Unfallrisiko. Um das Unfallrisiko tief zu halten, müssen die Unternehmungen in die Aus- und Weiterbildung ihres Personals investieren. Der SEV fordert die Unterzeichnung der Sicherheitscharta der SUVA von allen Unternehmungen; er selber ist bereits beigetreten.
Einhalten der Arbeitszeitbestimmungen
Das Missachten von Arbeitszeitbestimmungen kann zu Übermüdung und Unaufmerksamkeit führen, mit gravierenden Auswirkungen. Die Unternehmungen sind deshalb verpflichtet, bei der Planung der Arbeitseinsätze sowohl die gesetzlichen als auch die vertraglichen Bestimmungen zu respektieren und dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten werden. Die erfolgreiche Überwachung der Umsetzung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen und deren Personalkommissionen erfolgen. Bei Verstössen interveniert der SEV umgehend bei der Unternehmung. Politisch vertritt der SEV die gewerkschaftlichen Anliegen innerhalb der AZG-Kommission.
Altersgerechte Arbeitsbedingungen
Alle Mitarbeitenden haben den Anspruch, gesund und in Würde in Pension zugehen. Vor allem in Berufen, wo die körperliche Belastung sehr hoch ist, gelingt dies oft nicht. Der SEV muss in Verhandlungen mit den Arbeitgebern den Fokus stärker auf altersgerechte Arbeitsbedingungen legen. Der SEV fordert Laufbahn- und Arbeitszeitmodelle, die diesem Aspekt gerecht werden. Parallel dazu müssen neue und auch für tiefe Einkommen finanzierbare Frühpensionierungsmodelle geschaffen werden. Mit der Unterzeichnung des GAV SBB / SBB Cargo AG ist es dem SEV gelungen, verschiedene Pensionierungsmodelle zu vereinbaren. Der SEV gibt dem Thema nach wie vor eine hohe Priorität und fordert auch bei anderen Transportunternehmungen solche Modelle.
Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine zentrale Aufgabe der Unternehmen, die der SEV in allen Gesamtarbeitsverträgen einbringt. Dazu gehört eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, dazu gehört aber auch der Schutz vor herablassenden, diskriminierenden Bemerkungen und Handlungen.
Im Wissen, dass gewisse Arbeitgeber der Auffassung sind, diese Themen seien exklusiv durch die Personalkommissionen zu bearbeiten, hält der SEV fest, in welchen Formen er die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bearbeitet:
- In direkter Zusammenarbeit mit den Personalkommissionen
- Durch eigene Aktivitäten der Sektionen oder Branchen (Sensibilisierungskampagnen)
- Über gewerkschaftliche Aushandlung entsprechender Regelungen oder Ausbau der Regelungen in GAV
- Indirekt durch die Einsitznahme in verschiedenen Gremien, wie beispielsweise die AZG-Kommission, der Verwaltungsrat der SUVA sowie in SGB-internen Kommissionen
- Durch politisches Lobbying bei Gesetzesentwürfen oder -revisionen
- Durch Medienauftritte
- Gegebenenfalls auch durch Anzeigen von Missständen an Behörden, sofern keine anderen Mittel gegriffen haben.