Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Kalenderunfall-Versicherung
Sie ist eine jährlich erneuerbare Versicherung, welche im Fall des Todes oder der vollständigen Invalidität als Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beansprucht werden kann
Wie lange gilt die Kalenderunfall-Versicherung
Die Versicherung ist für das Kalenderjahr gültig in dem sie gelöst wurde.
Was für Leistungen erhalte ich aus der Kalenderunfall-Versicherung
Die Versicherungssumme beträgt CHF 5000.- und wird bei dem Tod oder der vollständigen Invalidität aus einem Unfall oder einer Berufskrankheit ausbezahlt.
Wann bekomme ich die Leistungen aus der Kalenderunfall-Versicherung
Wenn ich aufgrund eines Unfalles oder einer Berufskrankheit sterben solle oder eine vollständige Invalidität erleide. Vorgängige Erkrankungen können die Leistungen ausschliessen
An wen gehen die Versicherungsleistungen
Die Versicherungsleistungen werden an das Mitglied oder an den überlebenden Ehepartner/in, Konkubinatspartner/in oder Partner/in aus eingetragener Partnerschaft ausbezahlt oder bei deren fehlen an andere nahe Angehörige
Innerhalb welcher Frist ist ein Unfall zu melden
Der Unfall oder die Diagnose des Berufsunfalls selber muss in dem Jahr erfolgt sein, in dem die Kalenderunfall-versicherung gelöst wurde. Die Verjährungsfrist für die Meldung beträgt 2 Jahr
Was brauche ich um den Kalenderunfall geltend zu machen
Um die Leistungen aus der Kalenderunfall-Versicherung zu erhalten, sind folgende Unterlagen einzureichen
- Ausgefüllter Versicherungsschein
- Beschreibung des Unfalls bzw. der Umstände die zur Berufskrankheit geführt haben
- Arztberichte
- Weitere Dokumente wie Suva-Entscheid oder Polizeiberichte