Etwas zu wissen, ist gut, noch besser aber ist es, beim Weitergeben von Informationen die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Denn es hören viele mit.
Von Wissen und Weisheit
Facebook, Twitter, Mail und kurz eine SMS, vielleicht noch mit Bild. 20-Minuten-Leserreporter oder mindestens kurz ein Kommentar zu dem Artikel. Wir sind mittlerweile immer und überall online und mit der Welt vernetzt.
Doch wie viel Information muss sein? Und was sollte man besser für sich behalten? Informations- und Bildaustausch in Sekundenschnelle – vorausgesetzt das WLAN ist schnell genug – und schwupps weiss die Welt wieder etwas mehr über uns – ganz ohne Geheimdienst. Gerade der sekundenschnelle Austausch kann Gefahren bergen.
Die Ware «Information» – Fluch und Segen
Informationen, geschrieben oder in Bildern, sind ein wichtiges Gut. Ohne Informationen hätten keine Schlachten gewonnen oder gute Verträge ausgehandelt werden können. Aber sie haben durchaus auch ein hohes Gefahrenpotenzial.
Privates sollte privat bleiben
Dabei geht es nicht um die Informationssammlung, die mit der Cumulus- oder der Superpunktkarte angelegt wird, sondern um private Informationen, mit welchen wir besser vorsichtig umgehen.
Die Auskunftspflicht trifft auf die Verschwiegenheitspflicht
Auf der einen Seite trifft uns in vielen Bereichen eine Informationspflicht. So zum Beispiel gegenüber der Steuerbehörde und den Sozialversicherungen. Auf der andern Seite steht die Verschwiegenheitspflicht, zum Beispiel das Amts-, Geschäfts- oder Arztgeheimnis.
Auch Personalchefs lesen auf sozialen Netzwerken
Viele Informationen finden aber einfach mal so auch Eingang in unsere Arbeitswelt. So kann bei einer Bewerbung durchaus ein Facebook- Eintrag zu einer Nichtanstellung führen. Oder Informationen und Bilder landen plötzlich beim Vorgesetzten, was diesem Anlass zu einem ernsthaften Gespräch geben könnte. Facebook ist öffentlicher Raum, dass darf nie vergessen werden und die Posts dort sind öffentliche Äusserungen, ausser sie werden in einer privaten Gruppe gemacht.
«Informationen können deine Stelle gefährden»
Gegenüber dem Arbeitgeber haben wir eine Informationspflicht. Diese bezieht sich auf alles, was für die Erfüllung des Arbeitsvertrages notwendig ist. So muss durchaus angegeben werden, wenn man krank ist, aber ohne Diagnosen oder Therapien. Auch in Bezug auf die tägliche Arbeit stehen wir in einem regen Informationsaustausch untereinander. Dies ist richtig und wichtig für eine gute Arbeitsleistung. Sobald es aber privat wird, muss jeder und jede für sich selber entscheiden, wie viel er oder sie preisgeben möchte.
Die Kontrolle über Daten geht verloren
Es soll nun aber auch nicht so weit kommen, dass gar nicht mehr kommuniziert wird. Ein gesundes Augenmass und das Wissen, dass im elektronischen Netz die Kontrolle über Daten nicht mehr voll gegeben ist, reichen vollkommen.
Im Zweifelsfall lohnt sich das Nachfragen
«Wissen ist Macht, nichts zu wissen macht auch nichts.» Dieser Spruch kommt nicht von ungefähr. Bei Unsicherheiten fragt ihr aber besser beim SEV-Berufsrechtsschutz nach.
Rechtsschutzteam SEV