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Urteil unserer Mitglieder: sehr zufrieden
Der (Berufs-)Rechtsschutz ist eine der aufwendigsten Dienstleistungen des SEV; aber auch auch eines der gewichtigsten Argumente, um einen Kollegen oder eine Kollegin zu einem Eintritt in die Gewerkschaft zu bewegen.
Deshalb reflektiert das Rechtsschutzteam des SEV seine Arbeit auch regelmässig. An seiner letzten Sitzung im Dezember hat das Team das Jahr 2011 Revue passieren lassen.
Die Hälfte der Fälle dauert lang
Die dürren Fakten sprechen für sich: 869 hängige Rechtsschutzfälle werden im Dezember 2011 beim SEV gezählt. Natürlich geben nicht alle diese Fälle permanent zu tun, weil beispielsweise Entscheide von Behörden abzuwarten sind, und natürlich sind einige dieser Fälle bei unserem Netz von Vertrauensanwältinnen und -anwälten gut aufgehoben. Der Vergleich der im Jahr 2011 neu hereingekommenen Fälle mit den in derselben Zeitspanne erledigten gibt aber trotzdem zu denken: 551 neue Fälle stehen 497 erledigten gegenüber. Das heisst, dass etwas weniger als die Hälfte unserer Rechtsschutzfälle länger als ein Jahr zu tun geben.
Für wenig Mitglieder wird viel Arbeit geleistet
Gemessen an der Anzahl SEV-Mitglieder halten sich die Rechtsschutzfälle in Grenzen. Gemessen an der Grösse des Rechtsschutzteams allerdings dürfte klar sein, dass hier ein hoher Arbeitsanfall zum Alltag gehört. Drei Personen im SEV kümmern sich fast ausschliesslich um die Fallbearbeitung, wobei sie von zwei weiteren Personen unterstützt werden. In den Regionalsekretariaten werden ebenfalls Fälle bearbeitet, und alle Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre, welche KTU betreuen, sind in der Pflicht, «ihre» Fälle zu regeln. Sobald allerdings ein Gericht ins Spiel kommt, geben wir mindestens bei den KTU die Fälle an die Anwälte weiter. Einzige Ausnahme bleibt der Gang an das Bundesverwaltungsgericht bei Konflikten im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anstellung der SBB.
Lohn, Krankheit, Reintegration
Die Fälle werden, sobald sie eingegangen sind, nach Themen klassiert, und es wird niemanden wundern, dass im vergangenen Jahr ein Thema zahlenmässig vorherrschte: der Lohn respektive Toco bei der SBB. 111 formelle Rechtsschutzgesuche sind bewilligt worden (dies neben all den Beratungen und gruppenweisen Erfassungen von Reklamationen unserer Mitglieder, die zahlenmässig den grösseren Teil ausmachen). Die zweite grosse Fallgruppe, die auch den jährlich wiederkehrenden Spitzenreiter bildet, betrifft die Themen Krankheit und berufliche Reintegration. Mit über 50 Fällen pro Jahr, die selten innert Jahresfrist erledigt werden können, sind dies aufwendige und für die Betroffenen oft sehr belastende Prozesse.
Arbeitsplatzkonflikte, Kündigungsandrohungen und andere Disziplinarmassnahmen sind weitere ständige Themen, ebenso wie Unfälle aller Art, dabei herausragend die Strassenverkehrsunfälle während der Arbeitszeit.
Nach jedem abgeschlossenen Fall erhält das betroffene Mitglied einen Fragebogen, in welchem es die Qualität der Dienstleistung bewerten kann. Die ganz grosse Mehrheit der SEV-Mitglieder ist zufrieden bis sehr zufrieden mit der Unterstützung durch die Gewerkschaft. Bemerkenswert dabei ist, dass diese Zufriedenheit selbst dann geäussert wird, wenn der Fall als solcher nicht zur Zufriedenheit geregelt werden konnte.
Rechtsschutzteam SEV