Auch ein erfahrener Chauffeur kann einmal einen Fehler machen. Der SEV-Rechtsschutz hilft bei der Schadensbegrenzung.
Aufschub eines Fahrausweisentzugs
Als Geisterfahrer in eine Autobahn einzubiegen ist etwas vom Gefährlichsten, was einem Chauffeur passieren kann. Diesen Alptraum hat ein Busfahrerkollege – nennen wir ihn Georges – neulich erlebt.
Auf einer Zugersatzfahrt zwischen zwei Städten liess sich Georges bei einer ihm unbekannten Autobahneinfahrt durch eine Bodenmarkierung fehlleiten und sah plötzlich Autos auf sich zukommen. Weil er rasch und richtig reagierte und auch die anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam waren, blieb ihm ein Zusammenstoss erspart.
Georges suchte beim SEV sofort um Rechtsschutz nach und erhielt einen Anwalt zugeteilt. An strafrechtlichen Sanktionen bekam er eine bedingte Strafe in Tagessätzen, eine gesalzene Busse und die Verfahrenskosten aufgebrummt. Diese focht er nicht an, da er zum Geschehenen stand.
Der Anwalt sensibilisierte aber die für die administrativen Massnahmen zuständige Stelle für die besonderen Umstände, die zum Vorfall geführt hatten, und machte auf Georges’ tadellose berufliche Vergangenheit aufmerksam. Der Arbeitgeber lieferte dem Anwalt weitere Argumente zur Begründung eines Gesuchs um Aufschub des Fahrausweisentzugs. Dies deshalb, weil für die Änderung der Dienstpläne und der Arbeitsorganisation ein gewisser zeitlicher Vorlauf nötig war. So liess es die Amtsstelle beim kürzesten Ausweisentzug, den das Gesetz vorsieht, bewenden und genehmigte den beantragten Aufschub. Weil dieser nur einen Monat betrug, war nicht einmal ein formeller Entscheid nötig.
Der SEV wird weiter ein Auge darauf haben, wie der Fahrausweisentzug umgesetzt wird, damit die beruflichen Auswirkungen für Georges nicht allzu gravierend sind.
Rechtsschutzteam SEV