Der Rechtsschutz erreichte, dass eine Bussenverfügung zurückgezogen wurde. Ein Happy-End für alle.
Verfahren eingestellt
In Chur sind die Platzverhältnisse auf der Strasse eng. Die Arosabahn (RhB) fährt in Chur als Strassenbahn und muss sich oft genug durch stehende Kolonnen schlängeln.
Davon war auch Kollege X betroffen: Er fuhr mit seinem Zug durch Chur und musste dabei eine stehende Kolonne von Autos und Lastwagen kreuzen. Sorgfältig prüfte er, ob ein Kreuzen möglich sei – der Rückspiegel, der am weitesten nach aussen ragende Teil seines Fahrzeuges, kam gerade noch am Lastwgen vorbei. Kurz darauf hörte er ein Kratzen: mit dem Trittbrett hatte er den Lastwagen berührt. Verletzte waren glücklicherweise nicht zu beklagen, doch an den beiden Fahrzeugen, also dem Zug der Arosabahn und dem liechtensteinischen Lastwagen, entstand erheblicher Sachschaden. Die Polizei nahm den Unfall auf. Kollege X ersuchte (präventiv) um Rechtsschutz, der ihm auch gewährt wurde.
Polizeimandat gegen Lokführer
Tatsächlich erhielt er nach ein paar Wochen einen Bussenbescheid über 200 Franken sowie Gerichtskosten von 530 Franken. Der vom Rechtsschutzteam mit dem Fall beauftragte lokale Anwalt nahm Einsicht in die Akten und reichte Beschwerde ein. Die Arbeitgeberin von X, die Rhätische Bahn, versprach, sich an den Kosten des Rechtsverfahrens zu beteiligen, weil sie an einer Klärung des grundsätzlichen Problems interessiert war.
Augenschein des Richters im Führerstand
Der Bezirksgerichtspräsident als übergeordnete Instanz machte sich die Sache nicht leicht. Neben ausführlichem Aktenstudium und Befragungen der Beteiligten ordnete er auch einen «Augenschein» am Unfallort an, wofür ein gleicher Zug zur gleichen Tageszeit am gleichen Ort durchfuhr, mit dem Richter im Führerstand. Er konnte mit eigenen Augen feststellen: Die Platzverhältnisse sind sehr eng! Der Richter kam auch zum Schluss: «In den engen Platzverhältnissen ergibt sich durch das Nebeneinander von Bahn und Strassenverkehr eine besondere und ungewöhnliche Situation. Schuld und Tatfolgen sind gering, sodass auch aus diesem Grund das Verfahren einzustellen ist.»
Deshalb wurde die Busse aufgehoben, und Kollege X erhielt «ausseramtlich» eine Entschädigung zugesprochen. In die verbleibenden Kosten – die effektiven Kosten sind bei einem Rechtsverfahren meistens höher als die zugesprochenen Entschädigungen – teilen sich je hälftig der Rechtsschutz SEV und die RhB, wie versprochen.
Rechtsschutzteam SEV