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Ein SEV-Beistand ist sehr nützlich
Bei der SBB ist der rechtliche Schutz der Angestellten durch das öffentliche Recht geregelt, wie dieser Beitrag illustriert. In einer nächsten Ausgabe von kontakt.sev werden wir aufzeigen, dass bei privaten Verkehrsunternehmungen das Privatrecht den Rahmen für den Rechtsschutz absteckt.
Wenn SBB-Mitarbeitende in einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber verwickelt werden, sind sie gut beraten, zu den Gesprächen im Rahmen des Verfahrens einen SEV-Beistand beizuziehen.
Auch wenn die SBB-Mitarbeitenden seit 1999 formell keine Beamt/innen mehr sind, ist für ihren rechtlichen Schutz trotzdem nach wie vor das Verwaltungsrecht massgeblich. Neben dem Bundespersonalgesetz und dem GAV SBB stellt weiterhin das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren die rechtliche Grundlage für Rekurse gegen den Arbeitgeber SBB dar. Von den Disziplinarmassnahmen hat die SBB zwar Abschied genommen, doch ansonsten ist das Verfahren noch immer sehr stark durch gewisse traditionelle «Schwerfälligkeiten» geprägt. Sind diese aber wirklich nachteilig? Ein Beispiel dafür ist das Recht auf Vertretung und Beistand – einer der Hauptpfeiler des rechtlichen Schutzes der Mitarbeitenden.
Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen der SBB und einem/r ihrer Angestellten, dann erlässt das Unternehmen eine Verfügung, der zwingend eine Untersuchung vorausgehen muss – inklusive einem oder mehreren Gesprächen mit dem/der Betroffenen. Letztere/r kann sich dabei durch eine Person seiner/ihrer Wahl begleiten lassen. Als Beistand kann beispielsweise eine Kollegin oder ein Familienmitglied beigezogen werden, doch meistens fällt die Wahl auf einen Gewerkschaftsvertreter.
Wenn es die Dringlichkeit erfordert, kann die SBB auch Mitarbeitende ohne Beistand einvernehmen (beispielsweise bei Unfällen oder Veruntreuungen), doch muss dies die Ausnahme bleiben, und es muss danach möglichst rasch ein zweites Gespräch zusammen mit dem Beistand stattfinden. Dieser muss eine datierte und unterschriebene Vollmacht vorweisen können. Die Vollmacht macht den Beistand zum Ansprechpartner der SBB und zum Empfänger ihrer Mitteilungen im Verfahren. Bei den Gesprächen kann der Beistand Fragen stellen oder beantragen, dass ergänzende Erklärungen im Protokoll festgehalten werden.
Betroffene SBB-Mitarbeitende sind gut beraten, zu solchen Gesprächen systematisch einen Beistand beizuziehen. Die Erfahrung zeigt, dass dies dazu beiträgt, die Geister zu beruhigen, das Gespräch klarsichtiger zu führen und zu garantieren, dass die Rechte der einvernommenen Person respektiert werden. Dies erweist sich im weiteren Verlauf des Verfahrens als sehr nützlich, denn die zu Beginn gemachten Aussagen sind oft die wichtigsten.
Rechtsschutzteam SEV