Festlegung des Lohnes nach einer Unterbrechung der beruflichen Laufbahn

Lohnanstieg für eine Mutter

Stellen Sie sich vor, sie arbeiten nach Ihrer Ausbildung ein paar Jahre, widmen sich dann der Erziehung Ihrer Kinder, und wenn diese herangewachsen sind, möchten Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Und siehe da: Das Unternehmen will den Wert Ihrer Erfahrungen aus Ihrer SBB-Vergangenheit nicht anerkennen und auch jene Erfahrungen nicht, die Sie sich während Ihres Arbeitsunterbruchs anderweitig angeeignet haben. Der angebotene Lohn ist deutlich niedriger als damals, als Sie das Unternehmen verliessen. Schicksal? Nein, dank der Intervention des SEV wird das Gehalt nach oben korrigiert!

Corinne beginnt mit 21 Jahren bei der SBB eine zweijährige Bahnlehre. Während der folgenden sieben Jahre übt sie ihren abwechslungsreichen Beruf auf verschiedenen Bahnhöfen aus: Verkauf, Geldwechsel, Fahrdienst. Als sie und ihr Mann beschliessen, eine Familie zu gründen, verlässt sie das Unternehmen. Ihr jährliches Gehalt beträgt zu jenem Zeitpunkt 76 000 Franken.

Während etwa 7½ Jahren leistet Hausfrau Corinne ehrenamtliche Arbeit in einer lokalen Ludothek, engagiert sich in der Schulkommission, arbeitet im Verein für die Entwicklung ihres Dorfes und belegt Sprachkurse.

Der Wunsch nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit konkretisiert sich durch die Rückkehr von Corinne auf eine Teilzeitstelle im Fahrdienst der SBB. Es wird ein Lohn von rund 70 000 Franken vereinbart. Corinne arbeitet auf dieser Stelle während 18 Monaten. Später wird sie als Betriebssekretärin in einem Verkaufsteam des Personenverkehrs angestellt. Ihr Gehalt beträgt 71 200 Franken, also etwa gleich viel wie vorher im Fahrdienst.

Es wird eine Probezeit festgelegt, in der Corinne eine Umschulung (vor allem in ihrer Freizeit) und dann eine erneute Prüfung im Verkauf absolvieren muss. Nach bestandener Prüfung verlangt sie Erklärungen zum niedrigen Lohnniveau. Sie erhält eine vage Antwort, in der ihr Lohn mit jenem der anderen Teammitglieder verglichen wird. Damit lässt sich Corinne aber nicht abspeisen, sondern wendet sich an die Gewerkschaft SEV. Corinne kann nicht verstehen, dass das Unternehmen einerseits von ihrer Erfahrung profitiert, indem es ihr bereits wenige Tage nach ihrer Einführung Touren zuteilt, andererseits aber bei der Festlegung ihres Lohnes die genau gleiche Erfahrung nicht berücksichtigen will. Corinne ist enttäuscht und entmutigt angesichts der vielen Jahre, die sie noch warten soll, bis sie wieder im Maximum ihrer Lohnstufe ankommen wird.

Für die Gewerkschaft ist dieser Fall symptomatisch für die Schwierigkeiten, mit denen Frauen zu kämpfen haben, wenn sie wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, nachdem sie ein oder mehrere Kinder grossgezogen haben. Wenn man nach sieben Jahren Arbeitsunterbruch für eine vergleichbare Tätigkeit einen wesentlich niedrigeren Lohn erhält, ist dies ziemlich schockierend.

Während mehrerer Monate beschränkt sich die Unternehmung darauf, die Berechnungen und die Festsetzung des Lohnes von Corinne zu rechtfertigen. Aber dank der Hartnäckigkeit des SEV lässt sie schliesslich mit sich reden und es kommt zu echten Verhandlungen über die Festlegung eines angemessenen Lohnes unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

Auf der einen Seite verzichtet Corinne auf rückwirkende Forderungen, auf der anderen Seite akzeptiert die SBB letztlich die Idee eines raschen Anstiegs der Funktionsjahre (in nur 7 Monaten). Damit wird Corinne schneller wieder das Maximum ihrer Funktionsstufe erreichen.

Rechtsschutzteam SEV