Dank SEV

IV revidierte Entscheid

Trotz finanziellem Druck darf die IV nicht sparen, indem sie Invaliden Leistungen vorenthält, auf die sie Anrecht haben.

Trotz finanziellem Druck darf die IV nicht sparen, indem sie Invaliden Leistungen vorenthält, auf die sie Anrecht haben.

Martine (Name geändert) arbeitet seit 35 Jahren in der gleichen Unternehmung. Vor zehn Jahren war sie von tiefgreifenden Restrukturierungen betroffen, was sich auf ihre Gesundheit negativ auswirkte. Ihre Arbeitskapazität wurde auf 80 % reduziert, doch ihre Gesundheitsprobleme nahmen zu. 2006 musste sie zu 100 % krank geschrieben werden.

Schrittweise beginnt Martine mit einem niedrigen Pensum wieder zu arbeiten. Erfreulicherweise tut der Arbeitgeber sein Bestes, um ihr Pflichtenheft und Arbeitsumfeld möglichst optimal zu gestalten. Im Rahmen eines Gesuchs um IV-Leistungen bestätigen die behandelnden Ärzte, dass psychische Störungen Martines Erwerbs- und Leistungsfähigkeit einschränken. Die IV lässt sich vom Arbeitgeber Bericht erstatten und beauftragt den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit einer psychiatrischen Expertise.

Derweil wird Martine vom Arbeitgeber krankheitsbedingt vorzeitig pensioniert. Der RAD aber kommt zu ihrer grossen Überraschung zum Schluss, dass ihre Erwerbsfähigkeit intakt sei und sie somit keine IV-Leistungen erhalte. Martine bittet den SEV um Rechtsschutz. Nach Kenntnisnahme ihres Dossiers und mehreren Kontakten mit ihr legt der SEV beim Kantonsgericht gegen den IV-Entscheid Rekurs ein.

Der SEV macht vor allem die Beurteilungsunterschiede zwischen behandelnden Ärzten und RAD geltend sowie die Tatsache, dass die IV die Anpassungen, die der Arbeitgeber an Martines Arbeitsumfeld vornahm, nicht berücksichtigt hat. Der SEV schlägt daher eine neutrale Expertise vor, und das Gericht geht darauf ein.

Der neutrale Experte kritisiert den IV-Entscheid in denselben Punkten wie der SEV und folgert, dass Martine erwerbsunfähig ist. Auf dieser neuen Grundlage annulliert die IV ihren Entscheid und spricht Martine eine Vollrente zu. Dies ist auch eine gute Nachricht für den Arbeitgeber, da nun die IV die Invaliditätskosten übernimmt.

Rechtsschutzteam SEV