René Zürcher antwortet
BAR: Du entscheidest!
Nach schwierigen Verhandlungen liegen neue bereichsspezifische Arbeitszeitregelungen (BAR) für vier Bereiche der Bahnproduktion des Personenverkehrs SBB vor. Die betroffenen Kolleg:innen stimmen in einer Abstimmung darüber ab. Warum geht der SEV diesen Weg?

Der SEV steht zu seinen demokratischen Prinzipien und ist überzeugt, dass die Mitglieder selbst beurteilen können, ob sie die neuen BAR annehmen möchten. Deshalb organisieren wir beim SEV vier Abstimmungen, eine pro betroffene Berufskategorie. Wir informieren die Kolleg:innen vor Ort (die Daten sind auf www.sev-online.ch zu finden) und werden allen Stimmberechtigten umfassende Unterlagen zustellen. Abstimmungsberechtigt pro BAR sind jene SEV-Mitglieder, welche selbst im Gültigkeitsbereich der jeweiligen BAR arbeiten.
Ein Gremium, in dem nur Betroffene abstimmen können, gibt es nicht in jedem Unterverband. Das ist auch ein Grund, warum eine solche Abstimmung mit den von einer BAR betroffenen Kolleg:innen durchgeführt wird. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse nicht durch Mitarbeitende aus anderen Divisionen oder anderen Geschäftsbereichen beeinflusst werden.
Bei allen vier BAR konnten wir Verbesserungen erzielen, Angriffe der SBB auf wichtige Regelungen in den BAR konnten wir abwehren und auf ein Niveau eingrenzen, das wir vertreten können.
Konkret konnten wir Leitplanken für die Planung mit IVU.rail setzen, dem Nachfolgeprogramm von Sopre und SPX bei KBC und ZFR. Die SBB hat das Planungstool gekauft und wird es auch anwenden, selbst im Falle einer Ablehnung. In diesem Fall wären dann die verhandelten Leitplanken und die Verbesserungen in den BAR hinfällig. Ein sehr grosser Teil der neuen Einteilungsphilosophie könnte die SBB auch mit den jetzt gültigen BAR umsetzen. Der SEV empfiehlt klar die Annahme der vier ausgehandelten BAR.
René Zürcher ist Gewerkschaftssekretär und für den Personenverkehr SBB zuständig. Hast du Fragen? Schreib uns an .